1.. Kann ich für Schul- und Unizeiten in D Rente nachträglich zahlen?
begrenzt ja, es gibt da sogar eine entscheidung, dass irgendeine schulzeit, ich glaube das letzte schuljahr vorm abi, oder studienjahr nicht anerkannt wird, man das aber nachzahlen kann - man hat dazu nur bis zu einem gewissen alter (ich meine mitte 40er) zeit und muss natuerlich genau pruefen, ob sich das lohnt - normalerweise tut es das nur, wenn man die zeit braucht, um ansprueche frueher oder ueberhaupt zu kriegen
2. Wieviel würde ich pro Jahr zahlen müssen? Es gibt ja kein Einkommen für den Zeitraum, von dem ich einen bestimmten Prozentsatz errechnen könnte.
das muss individuell berechnet werden haengt aber von den aktuellen rentensaetzen ab
3. Würde ich die Beiträge an die dt. Rentenversicherung zahlen?
Würden sie mir dann für meine lux. Rente irgendwie angerechnet? (als Wartezeit oder Beitragszeit)
sie wuerde in lux natuerlich nicht fiskal angerechnet werden, ob als erwerbszeit weiss ich nicht - vermute aber ja, sofern die zeit entsprechend erworben wurde
4. Hat jemand Erfahrung damit, ob es überhaupt Sinn macht oder wer einem da in D oder Lux weiterhelfen kann?
ich glaube der nacherwerb macht nur in speziellen faellen sinn, s.o., aber ich schliesse mich den vorrednern an: Die dt. Rentenversicherung betreibt ein Buero gegenueber dem Dom in Trier (Walderdorff Palais?), und die sind sehr hilfsbereit - unabhaengig davon, dass soweit ich weiss sowieso alle ca. 2 jahre rentenbescheide in D verschickt werden, mit aufschluss ueber die zeiten, koennen die mitarbeiter dort wohl auch direkt die daten einsehen
fazit: mit diesen fragen unbedingt dort einen termin vereinbaren und hingehen!! (vor allem: es kostet nix)
viele Gruesse
Maacher