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Forum / Allgemeines

Nachzahlung Rentenzeiten  

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Luxi1
645 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo,

ich würde mich gern ein wenig in das schwierige Thema Nachkauf von Rentenzeiten einarbeiten, was ja möglich sein soll und in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar.

1. Kann ich für Schul- und Unizeiten in D Rente nachträglich zahlen?

2. Wieviel würde ich pro Jahr zahlen müssen? Es gibt ja kein Einkommen für den Zeitraum, von dem ich einen bestimmten Prozentsatz errechnen könnte.

3. Würde ich die Beiträge an die dt. Rentenversicherung zahlen? Würden sie mir dann für meine lux. Rente irgendwie angerechnet? (als Wartezeit oder Beitragszeit)

4. Hat jemand Erfahrung damit, ob es überhaupt Sinn macht oder wer einem da in D oder Lux weiterhelfen kann?

Schönes Wochende!


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carenka
196 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo,

in Trier im Palais am Dom gibt es eine Beratungstelle, ist glaube ich die BfA. Habe mich dort auch über freiwillige Rentenbeiträge informiert.

Viel Erfolg, Carenka


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Voraussetzung für alle weitern Überlegungen ist erst einmal, dass man einen lückenlosen Rentenverlauf hat. Falls nicht, sofort anfordern! Ohne den kann auch der rentenberater in Rier nicht auf der Stelle Auskunft erteilen. Falls Lücken (in der "Beweiskette"; ich meine die Belege über Pflichtversicherungs- und anrechenbaren Zeiten) vorhanden, möglichst umgehend schließen. Den Rentenverlauf kann man online anfordern; Link unter "Tipps".

Grundsatz: Man kann keine Zeiten "doppelt" belegen (etwa in L und in D).

Ob die Nachentrichtung Sinn macht, kann nur anhand dieser persönlichen Karriere-Daten entschieden werden (und mit einem Vergleich, was etwa die Anlage in einer privaten Lebensversicherung o.ä. erbringen würde).

Fazit: Sich darüber Auskunft einzuholen, macht auf jeden Fall Sinn. Man benötigt indes, um die gestellte Frage zu entscheiden, einen etwas längeren Atem!


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Maacher
89 Messages

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18 Jahren  ago  

1.. Kann ich für Schul- und Unizeiten in D Rente nachträglich zahlen?

begrenzt ja, es gibt da sogar eine entscheidung, dass irgendeine schulzeit, ich glaube das letzte schuljahr vorm abi, oder studienjahr nicht anerkannt wird, man das aber nachzahlen kann - man hat dazu nur bis zu einem gewissen alter (ich meine mitte 40er) zeit und muss natuerlich genau pruefen, ob sich das lohnt - normalerweise tut es das nur, wenn man die zeit braucht, um ansprueche frueher oder ueberhaupt zu kriegen

2. Wieviel würde ich pro Jahr zahlen müssen? Es gibt ja kein Einkommen für den Zeitraum, von dem ich einen bestimmten Prozentsatz errechnen könnte.

das muss individuell berechnet werden haengt aber von den aktuellen rentensaetzen ab

3. Würde ich die Beiträge an die dt. Rentenversicherung zahlen? Würden sie mir dann für meine lux. Rente irgendwie angerechnet? (als Wartezeit oder Beitragszeit)

sie wuerde in lux natuerlich nicht fiskal angerechnet werden, ob als erwerbszeit weiss ich nicht - vermute aber ja, sofern die zeit entsprechend erworben wurde

4. Hat jemand Erfahrung damit, ob es überhaupt Sinn macht oder wer einem da in D oder Lux weiterhelfen kann?

ich glaube der nacherwerb macht nur in speziellen faellen sinn, s.o., aber ich schliesse mich den vorrednern an: Die dt. Rentenversicherung betreibt ein Buero gegenueber dem Dom in Trier (Walderdorff Palais?), und die sind sehr hilfsbereit - unabhaengig davon, dass soweit ich weiss sowieso alle ca. 2 jahre rentenbescheide in D verschickt werden, mit aufschluss ueber die zeiten, koennen die mitarbeiter dort wohl auch direkt die daten einsehen

fazit: mit diesen fragen unbedingt dort einen termin vereinbaren und hingehen!! (vor allem: es kostet nix)

viele Gruesse Maacher