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Forum / Allgemeines

Nachzahlung bei lux. Gehalt ?  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Muß bei einer getrennten Veranlagung das lux. Gehalt meiner Frau bei mir (Veriener in D) irgendwie angerechtet werden? Oder gibt es sowas nur bei einer gemeinsamen Veranlagung? Oder hat meine Frau dann bei einer getrennten Veranlagung iregendwelche Nachzahlungen zu erwarten, obwohl sie ja in Deutschland kein Einkommen hat?


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Soleil
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19 Jahren  ago  

meines wissens nach kann man gemeinsam veranlagen, muss aber nicht.

ich würde raten, einen steuerberater zu rate zu ziehen, ihm die zahlen beider seiten zu zeigen und sich die möglichkeiten anschauen.

ich persönlich würde einen lux. steuerberater bevorzugen...

soleil


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Wenn man in D kein zu versteuerndes Einkommen hat, braucht man hier keine Steuern zu zahlen, weder vorher noch nachher.

Dreh- und Angelpunkt ist:

1. Ist es zulässig, getrennte Veranlagung zu wählen? 2. Senkt man dadurch die Steuerbelastung?

Immerhin wirkt sich die Veranlagung ja auch aus auf die Steuerklasse und damit den Steuertarif; außerdem lassen sich evtl. Abzugsmöglichkeiten nicht von einem Partner auf den anderen verlagern.


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Soleil
505 Messages

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19 Jahren  ago  

ich denke, der angstpunkt ist auch nicht, HIER nachzahlen zu müssen, sondern eher in D zur kasse gebeten zu werden... oder?

soleil


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Sorry, mit "hier" meinte ich D, also das Land, in dem kein Einkommen anfällt (genauer: wo kein Einkommen anfällt, das über das im Ausland bereits versteuerte Einkommen hinausgeht).


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Soleil
505 Messages

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19 Jahren  ago  

*lol* ok


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

Bei einer getrennten Veranlagung werden beide wirklich einzeln besteuert, d.h. es können dann z.B. keine VErsicherungen des Ehepartners als Sonderausgaben angesetzt werden. Hierbei wird dann aber auch nicht das Einkommen des Ehepartners aus L einberechnet. Wenn der Ehepartner mit den lux. Einkünfte sonst keinerlei Einkünfte in D hat, fällt hierfür keine Steuer an. Der in Deutschland arbeitende Ehepartner sollte dann aber unbedingt die STeuerklasse IV wählen, sonst winken immens Steuernachzahlungen.

Bei gemeinsamer Veranlagung: das Einkommen aus Lux. erhöht des Steuersatz auf das Einkommen in Deutschland.

Empfehlung: beide Varianten durchrechnen (lassen) und dann entscheiden was günstiger ist.