Hallo zusammen, ich würde gerne zum Thema nachgeburtliche Zulage was wissen. Vielleicht kann mir ja jemand Auskunft geben.
Ich habe gestern den Ablehnungsbescheid für die nachgeburtliche Zulage erhalten, mit folgenden Begründungen:
1. Wären die 4. und die 6. Untersuchung nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum durchgeführt worden und 2. hätte das Kind nicht von Geburt an bis zur Vollendung seines zweiten Lebensjahres seinen Wohnsitz in Luxembourg gehabt.
Zum Zeitpunkt der Geburt (2003) konnte ich ja noch nicht wissen, dass ich jemals diese Zulage überhaupt beantragen kann, da diese Zulage damals ja tatsächlich nur an in Luxembourg Ansässige gezahlt wurde. Deshalb wurden natürlich auch die Untersuchungen an den in Deutschland dafür vorgesehenen Zeitpunkten durchgeführt (mehr oder weniger pünktlich). Und durch die Tatsache, dass ich die Zulage als Grenzgänger beantragt habe, schließt sich ja schon von selbst aus, dass das Kind in Luxembourg seinen Wohnsitz hat.
Meine Frage nun, hat es Sinn, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, oder ist das nur weitere vergebene Liebesmüh.
Dazu allerdings noch eine 2. Frage. Wird diese Zulage für die Geburt ansich, oder für jedes, bei dieser Geburt geborene Kind (Mehrlingsgeburt) gezahlt. (Man bekommt ja auch nur 1x die 2 Tage Sonderurlaub, auch wenn mehr als ein Kind zur Welt gekommen ist).
Danke schon mal für eure Antworten