Hallo! Weiß jemand, ob man, wenn man im Mutterschutz heiratet --Ein klassischer Fall 🙂 -- auch Anrecht auf die zusätzliche 6 Tage fürs Heiraten hat?(Anspruch auf den "normalen" Urlaub hat man, das weiß ich) Wäre schön, wenn jemand damit Erfahrungen hat und sie mir mittteilt.... Danke!
habs urlaubstechnisch nicht sooo üppig das mir 6 tage egal sind und darf generell meinen urlaub auch nach noch nach dem mutterschutz/erziehungsurlaub nehmen. aber es kann natürlich sein, dass der zusatzurlaub auch dann genommen werden muss, wenn geheiratet wird, keine ahnung....wäre dann eine neue fragestellung...
ja,nicht nur fürs heiraten.. er ist für arbeiter und angestellte gesetzlich geregelt siehe auch http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=612 und diverse diskussionen in diesem forum..... 🙂