Wenn die Frau in Luxembourg arbeitet und der Mann in Deutschland, kann die Frau dann 6 Monate Elternurlaub nehmen und der Mann 3 Jahre ? Geht das gleichzeitig ?
Ich hätte zu diesem Thema eine weitere Frage. Ist es eigentlich richtig, dass auch deutsche Arbeitnehmerinnen in Luxemburg während der 6 Monate Elternurlaub eine Vergütung von ca. 1650 EUR erhalten? Und wie geht man eigentlich vor wenn man schwanger ist und nun all die Anträge stellen muss? Geht man zuerst zum Arbeitgeber, oder wie? Ich habe da noch keinerlei Erfahrungen, vielleicht kann mir jemand helfen........Schon mal lieben Dank ....
Vorbemerkung: "Mutterschutz" und "Elternurlaub" ist nicht dasselbe! Dies nur als kleiner Hinweis, um die juristisch genügend komplizierte Materie nicht noch unnötig weiter zu verwirren. Soweit es die luxemburgische Gesetzgebung anbetrifft: Jeder Elternteil hat ein individuelles Recht auf Elternurlaub (le congé parental), d.h. beide können im Falle von Geburt oder Adoption eines Kindes das Recht auf Elternurlaub (nur auf Antrag) in Anspruch nehmen. Dabei muss einer der beiden seinen Elternurlaub direkt im Anschluss an den Schwangerschaftsurlaub (congé de maternité oder congé d’accueil – premier congé) nehmen – (Es sei denn, das betreffende Beschäftigungsverhältnis läuft derzeit zur Probe. Dann gilt der Anspruch auf Elternurlaub erst nach Ablauf der Probezeit.) Der Anspruch des einen Elternurlaubs kann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Der Anspruch auf Elternurlaub besteht im Übrigen nur bis zum Alter des Kindes von 5 Jahren. (Quelle: CEP-L, „Le congé parental“, Tout savoir sur le congé parental et le cpngé pour raisoons familiales, Loi du 12 février 1999, Guide pratique, Lettres-tyopes et formulaire, Documentation légale, Inclus: l’allocation d’éducation, l’allocation de naissance, 4. Auflage 7,93 €, www.cepl.lu, E-Mail: [email protected]
Die Arbeiterkammer hat zum Elternurlaub („AK informiert 3/2002“) eine 2-sprachige Broschüre mit schrittweisen Erläuterungen und Musterbriefen - auch in Deutsch - herausgebracht. Vielleicht ist ein Exemplar noch erhältlich bei: Chambre de Travail, 23, rue des Bruyères, L-1274 Howald (Post: B.-P. 1263, L-1012 Luxembourg,) Tel. 48 86 16-1, Fax 480614, www.ak-l.lu, E-Mail: [email protected]