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Forum / Allgemeines

Mutterschutz  

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binc
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21 Jahren  ago  

Wenn die Frau in Luxembourg arbeitet und der Mann in Deutschland, kann die Frau dann 6 Monate Elternurlaub nehmen und der Mann 3 Jahre ? Geht das gleichzeitig ?


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prinzessin
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21 Jahren  ago  

hallo binc, soweit ich gehört habe geht das nicht gleichzeitig, aber ich glaube dein mann kann den rest von 2,5 jahren in deutschland nehmen . er kann die zeit auch aufteilen. frag doch mal bei deiner krankenkasse oder beim ministerium. aber ohne gewähr.


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piyasa
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21 Jahren  ago  

Ich hätte zu diesem Thema eine weitere Frage. Ist es eigentlich richtig, dass auch deutsche Arbeitnehmerinnen in Luxemburg während der 6 Monate Elternurlaub eine Vergütung von ca. 1650 EUR erhalten? Und wie geht man eigentlich vor wenn man schwanger ist und nun all die Anträge stellen muss? Geht man zuerst zum Arbeitgeber, oder wie? Ich habe da noch keinerlei Erfahrungen, vielleicht kann mir jemand helfen........Schon mal lieben Dank ....


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Vorbemerkung: "Mutterschutz" und "Elternurlaub" ist nicht dasselbe! Dies nur als kleiner Hinweis, um die juristisch genügend komplizierte Materie nicht noch unnötig weiter zu verwirren. Soweit es die luxemburgische Gesetzgebung anbetrifft: Jeder Elternteil hat ein individuelles Recht auf Elternurlaub (le congé parental), d.h. beide können im Falle von Geburt oder Adoption eines Kindes das Recht auf Elternurlaub (nur auf Antrag) in Anspruch nehmen. Dabei muss einer der beiden seinen Elternurlaub direkt im Anschluss an den Schwangerschaftsurlaub (congé de maternité oder congé d’accueil – premier congé) nehmen – (Es sei denn, das betreffende Beschäftigungsverhältnis läuft derzeit zur Probe. Dann gilt der Anspruch auf Elternurlaub erst nach Ablauf der Probezeit.) Der Anspruch des einen Elternurlaubs kann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Der Anspruch auf Elternurlaub besteht im Übrigen nur bis zum Alter des Kindes von 5 Jahren. (Quelle: CEP-L, „Le congé parental“, Tout savoir sur le congé parental et le cpngé pour raisoons familiales, Loi du 12 février 1999, Guide pratique, Lettres-tyopes et formulaire, Documentation légale, Inclus: l’allocation d’éducation, l’allocation de naissance, 4. Auflage 7,93 €, www.cepl.lu, E-Mail: [email protected]


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piyasa
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21 Jahren  ago  

Gibt es auch deutsche Übersetzungen bzw. Informaterial zu diesem Thema? Oder kann mir vielleicht jemand Tipps geben, der bereits die Behördengänge hinter sich hat? Das wäre wirklich sehr, sehr nett.......


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bambi
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21 Jahren  ago  

Die Arbeiterkammer hat zum Elternurlaub („AK informiert 3/2002“) eine 2-sprachige Broschüre mit schrittweisen Erläuterungen und Musterbriefen - auch in Deutsch - herausgebracht. Vielleicht ist ein Exemplar noch erhältlich bei: Chambre de Travail, 23, rue des Bruyères, L-1274 Howald (Post: B.-P. 1263, L-1012 Luxembourg,) Tel. 48 86 16-1, Fax 480614, www.ak-l.lu, E-Mail: [email protected]


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binc
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21 Jahren  ago  

Vielen Dank für den Hinweis, ich habe dort angerufen. Die Broschüre ist noch erhältlich, muss allerdings abgeholt werden.


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bambi
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21 Jahren  ago  

Letzter Stand der Erkenntnis: Die Broschüre ist auf der Website www.ak-l.lu auch als PDF-File herunterzuladen (deutsch oder französisch).