Wie in früheren Foreneinträgen zu lesen war, ist der Betrag, den die Mutter für die Dauer des Mutterschaftsurlaubes bekommt, ähnlich wie das Krankengeld in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Jedoch dachte ich auch irgendwo gelesen zu haben, dass der Mutter ab der Geburt des Kindes keine Steuern mehr abgezogen werden. Wurden bei den monatlichen Zahlungen auch berücksichtigt (ab Geburtsmonat, keine Steuerabzüge). Jetzt haben wir den Bruttobetrag des Elterngeldes in die Steuererklärung eingetragen und der Betrag wurde zu dem restlichen Bruttoeinkommen hinzuaddiert. Nach Abzug der Pauschalen etc. blieb ein Betrag übrig, für den laut Tabelle und Spalte 2.2 ein Steuerbetrag fällig wird. Doch da für das Mutterschaftsgeld keine Steuern gezahlt wurden, ist jetzt eine Nachzahlung fällig. Ist das so korrekt?
Danke für die Info - hätte mich vorher schlauer machen sollen. Jetzt ist der Nachzahlungsbescheid schon da. gruß - flappes