Hallo, habe vor einigen Wochen bereits hier im Forum gefragt ob ich Ersatzleistungen in Form vom Mutterschaftsgeld (aus Luxemburg bezogen) in deutscher Steuererklärung angeben muss. Da hieß es ich müsste keine Angaben dazu machen. Nun bekam ich eine Aufforderung vom dt. Finanzamt eine Bescheinigung über Mutterschaftsgeld nachzureichen, ( 2006 ein Kind geboren). Habe am Telefon mit der Finanzbeamtin gesprochen und Sie meinteich müsste das angeben! Naja, habe nicht sehr viel Vertrauen zum Finanzamt,da ich im TV mal einen Test gesehen habe und die noch nicht einmal wussten wie man die wegstrecke zur Arbeit berechnet. Also Mutterschaftsgeld angeben oder nicht? Was ist mit Erziehungsgeld von Lux? DAAAAAAAAAANKE!
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SP95 steigt (geringfügig)
17 Jahren ago
Hallo scally21wags,
ich bin zwar kein Steuerexperte, aber meines Wissens sind, sofern Du oder Dein Mann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, alle Löhne, Gehälter, Lohnersatzleistung oder sonstige Einkommen anzugeben. Da dein persönlicher Steuersatz sich aus der Summer aller Einnahmen ermittelt. Sie §38 EstG Progressionsvorbehalt.