Hallo, Ich arbeite in L,wohne in D. Meine Frau ist arbeitslos und 5. Mon schwanger. Sie ist somit über mich in L krankenversichert und hat damit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus D. Steht ihr das Geld in Luxembourg zu?? Wäre schön wenn uns da jemand Helfen könnte!!
Die Allocation de Maternité musst Du bei der CNPF beantragen. Das Beste ist, persönlich dort vorzusprechen. Die Situation für Grenzgänger ist von L noch nicht eindeutig gesetzlich geklärt.
Als mitversichertes Familienmitglied stehen Deiner Frau fraglos die Sachleistungen zu. Da wie das Krankengeld die Gehaltsfortzahlung im Schwangerschaftsurlaub ein Lohnersatz darstellt, glaube ich nicht, dass die Krankenkasse in diesem Falle eine vergleichbare Geldleistung zahlt. Am besten Du rufst dort mal an, wg. "Congé de Maternité.