logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Mutterschaftsgeld  

Profilbild von
Nase
11 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Bin Grenzgänger, d.h. Luxemburger wohne in Deutschland, arbeite in Luxemburg. Erhält man trotzdem vom luxemburger Staat das Mutterschaftsgeld nach der Geburt ? Wer weiss das


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Im Gegensatz zur Geburtszulage ist für den Mutterschaftsurlaub und das Mutterschaftsgeld der Beschäftigungsstaat zuständig bzw. Deine Krankenkasse dort.


Profilbild von
Nase
11 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Und wer ist für die Geburtszulage zuständig ? Habe gehört in Deutschland würde es sowas nicht geben, stimmt das ??


Profilbild von
malizia00
75 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Soweit ich das verstanden habe, steht die Geburtszulage nur in luxemburg lebende Menschen zu. Bin aber immernoch dabei alles rauszufinden. Fahre diese Woche aufs Amt, dann weiss ich vielleicht mehr.


Profilbild von
piyasa
105 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

in den 2 Monaten nach der Geburt gibt es das volle Gehalt vom AG. Danach gibt es 6 Monate lang rund 1700 EUR abzgl. Sozialversicherung als Vergütung während des congé parental von der Caisse, wenn man diesen Vollzeit nimmt. Nimmt den congé parental Teilzeit gibt es zwölf Monate runde 900 EUR abzgl. Sozialversicherung. So war das jedenfalls bei mir und einigen Kolleginnen.


Profilbild von
Nase
11 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hab schon mehrmals versucht beim Amt anzurufen, doch leider ohne Erfolg. Bin aber gespannt was dabei rauskommt 🙂


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Mit der CNPF telefonisch verkehren zu wollen, ist bekanntlich zwecklos. Siehe Website, www.cnpf.lu

Sie sind auch nicht für das Mutterschaftsgeld zuständig, sondern die Krankenkasse.


Profilbild von
Nase
11 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Bei der CNPF hab ich schon viel herraus gefunden nur leider noch nicht ob man die Prämien nach der Geburt erhält, die man in Luxemburg eben erhält. Da kriegt man nach der Entbindung und dann glaube ich bis das Kind 2Jahre hat eine Prämie. Ich glaube das gibt es nicht in Deutschland.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Voraussetzung für die Geburtenzulage ist Wohnsitz und Entbindung in Luxemburg (inkl. medizinische Untersuchungen).

http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html


Profilbild von
Nase
11 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Jetzt ist es klar !!!! Vielen Dank