logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Mutterschaftsgeld  

Profilbild von
Christa1
17 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo,

wer kann mir helfen? Ich habe gelesen, dass es das Mutterschaftsgeld nur gibt, wenn man in dem Jahr, dass dem Mutterschaftsurlaub vorausgeht, mindestens 6 Monate pflichtversichert war. Leider steht nirgends, wo man versichert sein musste. Bei einer luxemburgischen Krankenkasse? Wenn ja, gilt dann das Kaldenderjahr oder einfach 12 Monate? Ich bin seit April 2000 bei der DAK pflichtversichert. Habe bis September 2005 in Deutschland gearbeitet, ab Oktober 2005 arbeite ich in Luxemburg (Grenzgänger über die DAK)? Kann mir irgend jemand helfen? Habe schon ein paar Broschüren gelesen und die Berichte hier im Forum. Aber überall steht nur, dass man 6 Monate versichert sein muss. Danke!


Profilbild von
01frank02
3 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

hallo, ich kann dir im moment nur sagen, daß ich als vater 1jahr in luxemburg bei einem arbeitgeber angestellt sein mußte um elternurlaub zu bekommen. jetzt kann man vermuten, daß die 6monate für luxemburg gelten. ich werde heute abend meine frau fragen, vielleicht kann sie sich erinnern. oder frag doch direkt bei der luxemburger krankenkasse nach - die deutsche DAK kann dir bestimmt nicht helfen -da kommst du bestimmt an ein service-telefon in bonn oder sonstwo. gruß


Profilbild von
piyasa
105 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

hallo,

du musst die letzten 6 monate in der luxemburger sozialversicherung pflichtversichert sein. ich denke da du seit okt 05 hier arbeitest hast du die 6 monate nun voll.wenn du weniger als 6 monate hast, wäre in deutschland die entsprechende leistung fällig. falls du noch fragen hast, ich war 2004/2005 in mutterschutz in luxi und kann noch aus erfahrung berichten. gruss


Profilbild von
Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

"Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Gewährungsbedingungen Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub sind der Einhaltung der obligatorischen Anwartschaftszeit von mindestens sechs Monaten während der 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschaftsurlaubs untergeordnet."

http://www.cmep.lu/multilang/brochures/Famille_A4_de.pdf

Das heißt nach meinem Verständnis: "Anwartschaftszeit" = Man muss in derselben Kasse eine Mindestzeit Mitglied sein, um die Leistungen zu erhalten.

In den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschaftsurlaub muss man also mindestens 6 Monate lang Mitglied der CMO bzw. CMEP sein, um das Mutterschaftsgeld von der entsprechenden Krankenkasse zu bekommen.

Daneben gibt es jedoch noch von der CNPF die "Muittershcaftszulage".

1. Bezugsbedingung: Anspruch auf die Mutterschaftszulage hat die (werdende) Mutter, die - entweder ihren gesetzlichen Wohnsitz ab Anfang der 8. Woche vor der Entbindung in Luxemburg hat, - oder, falls sie ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat, persönlich in Luxemburg pflichtversichert ist und der Verordnung EWG 1408/71 unterliegt. 2. Kumulverbot: Falls die (werdende) Mutter berufstätig ist, darf ihr Lohn (oder Vergütung) den Betrag der Mutterschaftszulage weder übersteigen noch erreichen. Liegt er darunter, wird ein Unterschiedsbetrag gewährt. (Broschüre der CNPF, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035

Die CMO weiß dazu:

Congé de maternité

Le constat médical déterminant la date du début du congé de maternité, peut être établi seulement dix semaines avant la date présumée de l'accouchement.

La période d'indemnisation est de huit semaines avant la date présumée de l'accouchement. Elle est de huit semaines ou douze semaines après votre accouchement, selon qu'il s'agit d'un accouchement simple, prématuré, multiple ou en cas d'allaitement maternel. Si l'accouchement a lieu avant la date présumée, la partie du congé prénatal non pris est ajoutée au congé postnatal.

Remarquez que ces indemnités vous seront directement versées par la Caisse et non pas avancées par votre employeur. http://www.cmo.lu/mmp/online/website/contenu/incapacite/index_FR.html

Das Mutterschaftsgeld der CMO gibt es 10 Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Niederkunft.


Profilbild von
Christa1
17 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo Piyasa,

vielen Dank für Deine Hilfe! Ich habe noch eine Menge Fragen, obwohl ich wirklich versucht habe, mich umfassend zu informieren: Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? Gibt es noch andere Geldleistungen? Wann und wo muss ich alles beantragen? Wie geht das mit dem Elternurlaub? Es wäre toll, wenn Du mir von Deinen eigenen Erfahrungen berichten könntest! Danke!

Christa


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Die Krankenkassen sind zuständig

Pflichtversicherte Beschäftigte haben während ihres Schwangerschaftsurlaubs (im Falle einer Adoption während des "congé d’accueil") Anspruch auf eine Geldleistung ("indemnité de maternité"). # Voraussetzung ist, dass die Beschäftigte in dem dem Schwangerschaftsurlaub vorangegangenen Jahr mindestens 6 Monate pflichtversichert war.

# Die Geldleistung wird in ähnlicher Weise gebildet wie das Krankengeld.

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=338