Ich habe jetzt von einer Kollegin erfahren, dass sie das Mutterschaftsgeld, das sie komplett von Luxemburg bekommen hat, in Deutschland zu versteuern hat.
Ist das so richtig?
In Deutschland ist das Mutterschaftsgeld ja auch steuerfrei nach § 3 Nr. 1a EStG.
Das Krankengeld, das man in Luxemburg bekommt, so wie ich eben hier gelesen habe, sollte ja auch nicht in den Progressionsvorbehalt in Deutschland einfließen.
Wäre echt nett, wenn ihr mir hier helfen könntet!
Viele Grüße
Jack