logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Mutterschaftsgeld  

Profilbild von
Jack
117 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ich habe jetzt von einer Kollegin erfahren, dass sie das Mutterschaftsgeld, das sie komplett von Luxemburg bekommen hat, in Deutschland zu versteuern hat.

Ist das so richtig?

In Deutschland ist das Mutterschaftsgeld ja auch steuerfrei nach § 3 Nr. 1a EStG.

Das Krankengeld, das man in Luxemburg bekommt, so wie ich eben hier gelesen habe, sollte ja auch nicht in den Progressionsvorbehalt in Deutschland einfließen.

Wäre echt nett, wenn ihr mir hier helfen könntet!

Viele Grüße

Jack


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo Jack,

ich meine, der beste Weg wäre, gegen die Besteuerung in D Einspruch zu erheben.

Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine Lohnersatzleistung aus L, die dem Einkommensteuergesetz von L unterworfen ist. Wenn letzteres besagt, dass die Einkommensteuersteuer = 0 ist, dann heißt das mitnichten, dass es in einem solchen Fall nach dem Gesetz von D besteuert werden darf!


Profilbild von
Jack
117 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Der Meinung bin ich ja auch!

Den Einspruch hatte sie schon eingelegt.

Es fehlt jetzt ja nur noch an einer stichhaltigen Begründung. Da hapert es noch ein wenig!


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Begründung siehe oben! Mit dem Hinweis auf das Deutsch-Luxemburgische Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Die Leistung ist an der Quelle, d.h. in L steuerpflichtig, und kann daher nicht in D nochmals steuerpflichtig sein!


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Um es nochmals ganz deutlich zu machen: Die Lohnersatzleistung kommt aus L, und in L sind Lohnersatzleistungen dem Steuerrecht von L unterworfen. Steuerpflichtig heißt ja nichts anderes, als dass diese Leistung dem Einkommensteuergesetz unterliegt, d.h. Luxemburger Recht ist auf diese inländische staatliche Leistung anzuwenden.

Dass die Luxemburger dafür kein Geld zurück wollen, also Steuer = 0, ist deren Problem. Keinesfalls aber eine legitime Chance für den deutschen Fiskus, hier seinerseits zuzuschlagen!


Profilbild von
Jack
117 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Aber das Gehalt, das man in Luxemburg erhält, wird dort ja auch voll versteuert und in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt unterzogen.

Diese Regelung gilt dann nicht für Lohnersatzleistungen aus Luxemburg?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Meine Rede ist nicht, dass Lohn / Gehalt anders als Lohnersatzeinkommen behandelt werden (hinsichtlich der Doppelbesteuerung usw.).

Sie werden beide im Beschäftigungsland versteuert. Das Beschäftigungsland kann jedoch unterschiedliche Steuersätze anwenden. Dafür hat es das nationale Steuerrecht und die nationale Steuerhoheit.

Das Wohnland kann lediglich den Progressionsvorbehalt auf die ausländischen Einkünfte anwenden. Das heißt dann aber nicht, dass die auslädndischen Einkünfte nochmals im Wohnland besteuert werden, sondern lediglich: Die inländischen (Wohnland) Einkünfte, soweit vorhanden, werden mit einem entsprechend höheren Steuersatz belastet.

Man muss unterscheiden:

1. ob eine Einkunft steuerpflichtig ist, d.h. in den Anwendungsbereich des betreffenden Steuergesetz fällt; 2. dann die Anwendung dieses Steuerrechts, d.h. wie hoch die Steuer darauf ist.