Hallo! Hab gelesen, dass ein Grenzgaenger in der Mutterschaftsfrist den Anspruch hat auf die Mutterschaftszulage. Meine Frage ist generell: Welche Leistung bekommt man (Mutterschftsgeld) in der Mutterschaftsfrist (8 Wochen vor und 8 Wochen danach) vom Arbeitgeber (Weiterzahlung des Gehaltes) oder von CNPF (so hoch wie das Gehalt) ? Wann und welche Papiere braucht man für den Antrag? Vielen Dank für die Hilfe.
18 Jahren ago
"Für Gehaltsempfängerinnen entspricht das Mutterschaftsgeld dem beitragspflichtigen Bruttogehalt, das die Versicherte im Falle der Weiterverfolgung ihrer Arbeit verdient hätte und wird unmittelbar von der Krankenkasse übernommen (der 13. Monat und Gratifikationen werden nicht berücksichtigt), wobei die Sozialbeiträge und Steuern abgezogen werden."
Mutterschhaft - Maternité, http://www.cmep.lu/index_de.php