Hallo, aus älteren Posts hab ich erfahren, dass man die Kur auch als Grenzgänger bei der deutschen Kasse beantragen muss. Sollte soweit noch stimmen. Wird die Fehlzeit denn dem Arbeitgeber von der Kasse erstattet oder ist das wie Krankheit zu behandeln, d.h. der Arbeitgeber bekommt keinen Ausgleich?
Danke Gruß flappes