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Forum / Allgemeines

Muss man Behinderung melden?  

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gonzo69
22 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo,

habe eine stellenzusage für luxemburg, sollte man eine schwerbehinderung melden bzw angeben?

in meinem falle deutsche 55% hörbehinderung, die außer einem hörgerät aber keinem auffällt, sprich keine einschränkung im alltag.

was meint ihr?oder erst später es dem arbeitgeber mal sagen...

habe angst, dass er dann evtl mir doch keine zusage gibt...

gruß

gonzo


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gonzo69
22 Messages

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18 Jahren  ago  

hat keiner eine empfehlung?? ists für luxemburger fa. wichtig behinderte einzustellen, gibts da auch fdiese quote wie ind eutschland?? oder soll ichs verschweigen lieber...?

Gruß


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

1. Eine in Deutschland anerkannte Behinderung muss nicht zwangsläufig in Luxembourg zu einer Anerkennung als Behinderter führen. Deshalb ist die Angabe einer Behinderung erstmal nicht nötig. 2. Wenn man die Probezeit hinter sich hat, kann man immer noch bei der ADEM beantragen, die Behinderung auch in Luxembourg anerkannt zu bekomen. Bei einer Behinderung von > 30% gibt es 6 Tage Sonderurlaub, die der Staat bezahlt.

Natürlich gibt es AG, die ein solches Verhalten verständlicherweise missbilligen. Deshalb kann man hier nichts raten, sondern nur die Fakten aufzählen. Wenn dein AG etwas gegen Behinderte hat, wird er dich nach der Anerkennung als Behinderter in Luxembourg feuern....


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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18 Jahren  ago  

Vorsicht, vorsicht. also nach Auskunft der ADEM Lux. ist es immer so eine Sache die Behinderung anzugeben oder nicht.!!!????? Da mußt du beim Einstellungsgespräch Fingerspitzengefühl walten lassen.!!! Auf jeden Fall würde ich im Laufe des Gesprächs darauf hinweisen, dass eine Behinderung vorliegt. Ehrlichkeit währt am längstens. Später könnte man es dir negativ auslegen. ABER du kannst den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass du als anerkannter Behinderter in Lux ( du mußt direkt nach Arbeitsbeginn in Lux deine Behinderung dort beantragen) ihm, dem Arbeitgeber einen Lohnvorteil mitbringst. d.h. auf Antrag des Arbeitgebers erhält dieser einen "enormen Zuschuss" zum Gehalt, das er dir zahlt. Ich glaube rechnen sollte jeder Argeitgeber können. Auch die 6 Tage urlaub bei Anerkennjung als Travailleur handicapé bekommt der AG erstattet. Tip: Werde schnellstens Mitglied bei der Gewerkschaft. hier: OGBL. Dort gibt es eine Abteilung, die nur zuständig ist für Behinderte. OGBL- Departement: DTH Viel Erfolg und informier mich mal wie es weiter ging. Gruß Jumbo