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Forum / Allgemeines

Muss ich D erzielten Arbeitslohn in Lux Steuererklärung angeben?  

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Zwingenberger
3 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite siet 08/2004 in Lux und habe nun von der Finanzbehörde eine Aufforderung bekommen, meine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Laut dem Bogen muss man dort auch auch sein Einkommen in D angeben. Nun habe ich im vergangenen Jahr bis 07/2004 in D gearbeitet und anschließend in Lux. Muss ich das nun angeben, oder nicht?

Würde mich riesig freuen, wenn mir jemand wieterhelfen könnte!!! Schon jetzt vielen Dank für Eure Unterstützung!


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Zwingenberger, man darf ja wohl unterstellen, dass Du Grenzgänger bist und daher in LU nur beschränkt steuerpflichtig, d.h. ausschließlich für die Einkünfte aus LU. In diesem Fall ist die Auskunft über die Einkünfte in DE rein akademisch.

Etwas anders sieht es aus, wenn Du mit Ehepartner und/opder in LU kollektiv veranlagst wirst.


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Bei dieser Angabe geht es eher darum, ob du die ausführliche Steuererklärung machen kannst und das geht nur bei mehr als 50 % des Haushaltseinkommens in L. Dafür ist diese Angabe zu machen. Ansonsten (bei unter 50 %) bleibt noch der Lohnsteuerjahresausgleich und das sind zum deutschen Einkommen keine Angaben zu machen.