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Forum / Allgemeines

Müssen Sozialbeiträge in Luxemburg auch von Freiberuflern gezahlt werden?  

Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

müssen in Luxemburg Freiberufer denn tatsächlich Sozialbeiträge abführen (In meinem Fall angeblich 24 % von den Bruttoeinkünften). In Deutschland ist das nämlich nicht der Fall und würde mich somit vor ein erhebliches Problem stellen. Natürlich leiste ich meine eigenen sozialen Vorsorgen (private Krankenversicherung, Lebensversicherung für die Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung/Rente) etc. Aber wenn ich dann noch 24 % direkt in Lux abführen muß, kann ich das gleich sein lassen.

Vielen Dank für jeden Hinweis.

Schöne Grüße,

H.


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Ja, und zwar mindestens vom Mindestlohn. Siehe: "Die Sozialabgaben (Übersicht)", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=414 Andere Frage: Wieso soll man aber doppelte Sozialabgaben haben, sowohl in D wie in L?


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frabron
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21 Jahren  ago  

Bist du denn deutscher oder luxemburger "freiberufler"? denn man muss meiner meinung nach nur in dem land steuern zahlen, in dem man den firmensitz hat.sprich, du hast dein Büro in D, dann zahlst du auch dort deine Steuern, ausser Ust, hast du dein Büro in L, dann zahlst du auch dort deine Steuern. Aber das ist nur meine Meinung und nicht unbedingt richtig. Ein Anruf beim Finanzamt oder den anderen Behörden, evt. BfA in Trier, kann dir sicherlich auch Klarheit verschaffen.


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Neben dem Firmensitz könnte auch ein Kriterium sein, in welchem Land das Einkommen hauptsächlich erzielt wird (also wenn im Hause des Auftraggebers gearbeitet wird, wo die Aufträge herkommen und bezahlt werden).