Hallo, mal eine Frage zur Krankenversicherung.
Wenn meine Frau nach Ende des Erziehungsurlaubs keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mehr aufnimmt (sondern nur noch geringfügig beschäftigt bei ihrem Arbeitgeber arbeitet(< 400,- Euro/Monat)), kann sie dann bei mir in der Luxemburger Krankenversicherung als mitversichertes Familienmitglied aufgenommen werden und was ist in dem Fall mit den Kindern, die ja vorher bei meiner Frau mit in Deutschland mitversichert waren.
Danke schon mal.