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Forum / Allgemeines

mit Lux. Firmenwagen in D geblitzt - muss man Auskunft zum Fahrer geben ?  

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dara
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17 Jahren  ago  

Hallo. Wenn man in D mit Lux. Firmenwagen geblitzt wird (nichts schlimmes, nur 21 km/h auf AB drüber) und man diesen Anhörungsbogen bekommt, muss man den ausfüllen ? Es wird sich da auf deutsches Recht berufen und Fahrtenbuchpflicht (die nicht zutrifft in L). Habe kein Problem damit das Knöllchen zu zahlen (wenn es dann kommt), nur frage ich mich ob ich den einen Punkt in Flensburg sparen kann (auch dieser 1 Punkt wäre kein Problem, da ich 0 habe), aber so rein Interesse halber ... Danke.


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Soleil
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17 Jahren  ago  

*lol*

die freundin meines bruders wurde mit dem wagen meines bruders (alles in D) geknipst. die polizei forschte und forschte, und kam von koblenz sogar zu mir in die eifel, nur um rauszukriegen, wer gefahren ist. jedem hielten sie das foto unter die nase. mein bruder verweigerte die aussage. meine mutter meinte sie kenne die person nicht, und mein mann hielt denen mein foto vor - ob das dieselbe frau wäre? nein? dann gut.

danach wurde das verfahren eingestellt.

WENN du denn dann TATSÄCHLICH einen anhörungsbogen bekommst, würde ich damit mal zu meinem chef gehen und fragen, wie er das machen würde.

wenn die dich drankriegen, dann bekommst du punkte in D. definitiv.

Sun


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

normalerweise kommt nichts wann L kenzeichen und blitz in D.


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dara
48 Messages

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17 Jahren  ago  

doch, den Anhörungsbogen haben wir ja schon bekommen in der Firma. Nur der Verweis auf die Pflicht diesen auszufüllen (mit den Daten des Fahrers) ist ja alles aus dem deutschen Gesetzbuch, daher ist die Frage ob die wirklich darauf bestehen können den Namen des Fahrers zu erfahren


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Soleil
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17 Jahren  ago  

doch, vorsicht, mittlerweile schon.


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Soleil
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17 Jahren  ago  

wenn euer chef plietsch ist und euch mag, füllt er aus, dass er nicht weiss wer gefahren ist. ist ein foto mit dabei gewesen?


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discovery
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17 Jahren  ago  

Warum wird immer wieder versucht sich mit allen Tricks aus einer Verantwortung zu ziehen in die man sich selbst beabsichtigerweise begeben hat ? Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, akzeptiere sie, zahle das Bussgeld und damit hat es sich...und nächstes Mal fährst du so wie der Gesetzgeber es verlangt und damit hat es sich....

Ich finde 21 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit heftig auch wenn die Zulässige 130 ist, sind dann immerhin beinahe 20%, in Luxemburg hättest du je nachdem schon einen 'Délit de Grande Vitesse' am Hals...