logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Minijob und Erziehungsgeld Frage  

Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo! Meine Frau ist zur Zeit zu Hause bei unserem 10 Monate alten Sohn. Sie möchte aber jetzt noch einen 400€ Minijob anfangen. Ist das in Luxemburg möglich wenn man Erziehungsgeld bekommt? Wir haben das Erziehungsgeld zwar schon beantragt aber noch keinen Bescheid darüber. In Deutschland darf man ja bis zu 30 Stunden nebenher arbeiten gehen, gibts solche Regelungen auch für Luxemburg???

Gruß Willi


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo Willi! Ich fürchte, die Sache ist ein wenig kitzlig (d.h. man muss hier höllisch aufpassen, dass man fürs Arbeitengehen nicht noch bestraft wird!). 1. Ansprüche gegenüber D haben den Vorrang. Das heißt, L will belegt haben, was in diesem Fall aus D an Leistungen kommt. 2. In L gibt es eine Regelung "lorsque les deux parents exercent une activité à faible revenu après le congé de maternité". Dieses "schwache Einkommen" bezieht sich auf beide Eltern und auf das Steuerjahr vor der Geburt. Dabei darf das Einkommen ("semi-net" = Brutto minus Sozialabgaben) nicht das 3-fache (4-,5-fache bei 2 oder 3 Kindern) des sozialen Mindestgehaltes überschreiten. 3. Bei Teilzeitarbeit wird die Allocation d'éducation auf die 1/2 gekürzt. Ich fürchte, die Holzhammer-Regel (3) wird auch auf Minijobs angewandt. In diesem Falle ist auf den Minijob besser zu verzichten, denn man verliert in diesem Falle 1/2mal Allocation. Es sei denn, man kann die Klausel (2) anwenden. Bei schwachen Einkommen wäre Hinzuverdienst möglich, ohne den Gesamtanspruch zu verlieren! Quelle: www.cnpf.lu - die downloadbare Broschüre (soweit ich weiß, gibt es diese aber nur in Französisch)