Hallo, ich habe eine Frage zur Mindest-Rente mit folgenden Randbedingungen:
Ich bin fast 60 Jahre und arbeite seit 5 Jahren in Luxembourg. Zusammen mit Deutschland habe ich jetzt über 38 Beitrags-Jahre. Meine Fragen
1.) Sollte ich die 120 Beitrags-Monaten in Luxembourg erreichen und mein gesamter Rentenanspruch (Luxembourg mit Deutschland) geringer als die Luxembouger Mindestrente für 40 Beitrags-Jahre sein, habe ich dann Anspruch auf die volle Luxembourger Mindestrente?
2.) Wenn ja, gilt diese Regelung auch für Grenzgänger?
3.) Müssen 120 Beitragsmonate in Luxembourg geleistet sein oder sind nur die 40 gesamten Beitragsjahre massgeblich?
Im Vorraus vielen Dank und mit freundlichen Grüssen