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Forum / Allgemeines

Mindestrente  

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monantes
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20 Jahren  ago  

Hallo, ich habe eine Frage zur Mindest-Rente mit folgenden Randbedingungen:

Ich bin fast 60 Jahre und arbeite seit 5 Jahren in Luxembourg. Zusammen mit Deutschland habe ich jetzt über 38 Beitrags-Jahre. Meine Fragen

1.) Sollte ich die 120 Beitrags-Monaten in Luxembourg erreichen und mein gesamter Rentenanspruch (Luxembourg mit Deutschland) geringer als die Luxembouger Mindestrente für 40 Beitrags-Jahre sein, habe ich dann Anspruch auf die volle Luxembourger Mindestrente?

2.) Wenn ja, gilt diese Regelung auch für Grenzgänger?

3.) Müssen 120 Beitragsmonate in Luxembourg geleistet sein oder sind nur die 40 gesamten Beitragsjahre massgeblich?

Im Vorraus vielen Dank und mit freundlichen Grüssen


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist hier wichtig, Folgendes auseinander zu halten: 1. Die Anspruchsvoraussetzungen, dass man überhaupt Rente bekommt (z. B. die Wartezeiten, die erfüllt sein müssen); 2. die Versicherungszeiten und vergleichbare Zeiten, die angerechnet werden, um die Höhe der Rente zu berechnen. Beim Grenzgänger werden bei (1) als „Wartezeiten“ deutsche und Luxemburger Zeiten zusammen gerechnet. Unter (2) jedoch werden die Renten je nach Versicherungszeit gesondert gerechnet. Ein Grenzgänger hat dann eine Teilrente D und eine Teilrente L (bzw. weitere Teilrenten, wenn er noch in anderen Staaten Versicherungszeiten zurückgelegt hat). Für jede nationale Teilrente sind die besonderen Rechnungsmodalitäten der nationalen Versicherungsträger maßgeblich. Dies kann beim Grenzgänger insbesondere dazu führen, dass er in einem Land früher Anspruch auf die jeweilige (Teil-)Rente hat als in dem anderen. Soviel zum Prinzip (das für Arbeitnehmer, die mehr Rentenzeiten in D als in L haben, sicherlich alles andere als perfekt ist). Zur Mindestrente siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=278


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edmar123
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20 Jahren  ago  

Stimmt denn dann die an anderer Stelle gemachte Aussage, daß, wer heute aus Luxemburg Rente beziehen will, dort mindestens 10 Jahre Beiträge gezahlt haben muß? Meines Erachtens nicht, denn lt. EU-Recht, wird wie von Meffo beschrieben, vorgegangen. Aber es gibt ja auch noch Personen, die eine andere als die "EU"-Staatsbürgerschaft haben.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Grundsätzlich kommt es bei Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Rentenversicherungsträger, also etwa auch dem luxemburgischen, nicht auf die Staatsangehörigkeit an, sondern ob man dort versichert gewesen ist und wie lange und wie viele Beiträge man eingezahlt hat. Nur im Falle weiterer Versicherungszeiten außerhalb des Beschäftigungslandes - hier also etwa Luxemburg - kommt es auf EU-Recht oder andere zwischenstaatliche Abkommen an. Ein deutscher Text über die Aletrsrente in L ist zu finden unter http://www.avi.lu/ Die übrigen Rentenformen ebenfalls unter www.secu.lu


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Vorsicht, man soll sich nicht von der Bezeichnung „Mindestrente“ irreführen lassen! Auch in Luxemburg wird einem durch die Politik leicht etwas vorgegaukelt, was sich hinterher als Etikettenschwindel entpuppt. Oder es wird wie in D mit der einen Hand gegeben, was mit der anderen wieder genommen wird! Die erste Voraussetzung für die „Mindestrente“ (d.h. dass man ein festgelegtes Minimum erreicht) sind 20 Jahre Versicherungszeiten. Und dann bekommt man erst die Hälfte der oft als Mindestrente genannten Summe. Für jedes Jahr über 20 gibt es dann ein 40tel mehr. Ein Grenzgänger, der schon über 30 Jahre Versicherungszeiten in D zurückgelegt hat, wird wohl kaum noch Gelegenheit haben, auf die zusätzlichen 20 Jahre in L kommen. Falls er dem dennoch nahe kommen sollte, wird er aber gewiss auch in der Rentenhöhe über den Betrag der Mindestrente hinausgelangen. Mindestrente ist also, wenn überhaupt , nur ein Thema für Leute, deren überwiegender Teil der Versichertenkarriere in L selbst zurückgelegt worden ist. Noch eine Anmerkung (weil hier immer so viel durcheinander geworfen wird): Die Frage der “Mindestrente“ betrifft lediglich die Frage der Mindesthöhe der Rente. Ganz was anderes ist jedoch die Frage: Welcher Grenzgänger bekommt überhaupt eine (Teil-)Rente aus L (d.h. eine Rente aus L zu der aus D dazu)? Es müssen mindestens 12 Beitragsmonate in L gezahlt worden sein (dann gibt es eine Rente aus L zur deutschen hinzu – Wenn es weniger Monate sind, werden letztere den deutschen Zeiten hinzugeschlagen).


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20 Jahren  ago  

Hallo, ist es nicht so, das man seine geleisteten Rentenbeiträge in L ausgezahlt bekommt, wenn man nicht die 10 Jahre Beschäftigungzeit in L erreicht???


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Aus "alterspension - pension de vieillesse", Kap. 7

"1) Die Beitragserstattung bei Vollendung des 65. Lebensjahres

Erfüllt ein Versicherter bei Vollendung des 65. Lebensjahres die vorgesehene Wartezeit von 120 Versicherungsmonaten nicht, hat er Anrecht auf die Erstattung der auf seinen Namen entrichteten Beiträge. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil werden erstattet. Die auf den Indexstand 100 zurückgeführte Berechnung wird an den Indexstand angepaßt, welcher am Tage der Vollendung des 65. Lebensjahres gültig ist.

2) Die Beitragserstattung zu Gunsten eines Alterspensionsempfängers

Übt ein Alterspensionsempfänger noch eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, hat er auf Antrag hin Anrecht auf Erstattung der auf seinen Namen nach dem 65. Lebensjahr entrichteten Beiträge. Die Erstattung begreift nur den Arbeitnehmeranteil und wird nicht an den Indexstand angepaßt. Sie kann jährlich erfolgen." http://www.avi.lu/brochures/pensionvall.html#K7


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20 Jahren  ago  

Oh, vielen Dank!


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Wenn ich mir so überlege, ist die Frage für Grenzgänger doch nicht ganz beantwortet. Meiner Auffassung nach beziehen sich die 120 Monate zum 65. Lebensjahr bei der Beitragserstattung auf die Wartezeit, die als Anspruchsvoraussetzung erfüllt sein muss. Bei Grenzgänger mit einer „carrière mixte“ werden die Versicherungszeiten in D und in L in dieser Beziehung zusammengezählt, d.h. es müssen in der Summe der Zeiten in D und in L die 120 Monate erreicht werden. Bei den 20 Jahren zur Mindestrente hingegen sehe ich das anders. Hier geht es ja nicht darum, ob man überhaupt Rente (=Wartezeit) bekommt, sondern wie hoch diese Rente mindestens sein soll, wenn diese Mindestzeit erreicht ist. Hier kann ich mir nicht vorstellen, dass deutsche Zeiten mitgerechnet werden. Das sollte man mal abklären! (Anruf bei der Zentrale der Soz.vers. bringt wohl wenig – nach 3 Minuten meditativer Musik, unterstützt durch eine Frauenstimme, die konstant in 3 Sprachen versucht, den Hörer bei der Stange zu halten, erklärt der Automat mitten am helllichten Tag, dass jetzt die Bürostunden beendet seien. Eine tolle Einrichtung – zumindest für die Luxemburger Telefongesellschaften. Bei Abschluss eines „Facture light National“ gewährt die Post auf derlei Scherznummern 30 % Rabatt – ein schwacher Trost!)


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edmar123
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20 Jahren  ago  

Lieber Meffo, das mit dem Telefon finde ich schon stark. Aber ähnliches kann man in D auch erleben (allerdings ohne Rabatt).Hier tun sich insbesondere Telekom und t-online hervor.


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

p&t hat die Tarife für internationale Gespräche in den ersten beiden Tarifzonen um bis zu 15 % gesenkt. Die Tarifzonen überhaupt wurden von 10 auf 7 verringert. Mit dem Tarif „Facture Light International“ erhält man eine Preisreduktion von 30% auf die drei jeweils am meisten gewählten Telefonnummern. www.ept.lu, Tel.12 420 (gratis)


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Dieser Beitrag wird wohl hoffentlich diese Frage erschlagend beantworten: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=540