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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Mindestlohn / Überstundenreglung / Einstellung nach betriebsbedingter Kündigung  

Profilbild von
Dimitri
21 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo,

zu den oben genannten Themen habe ich mich bereits Hilfe suchend an die Luxemburger Gewerkschaft OGB-L gewandt. Das direkte Ansprechen innerhalb der Firma hätte mit Sicherheit die Kündigung zur Folge. Deshalb habe ich diese Missstände auch der zuständigen Gewerbeinspektion mitgeteilt. Nach Wochen keinerlei Reaktion!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wie ist das möglich???? Ich fühle mich im Stich gelassen und denke, dass die auf dem Papier garantierten Arbeitnehmerrechte das Papier nicht wert sind, auf dem diese geschrieben sind.

Darüber sollte sich jeder im Klaren sein und sich seine Gedanken machen. Was soll ich tun??? Ich weiß mir keinen Rat mehr und überlege nun, direkt zur Staatsanwaltschaft zu gehen. Von der Gewerkschaft und der Gewerbeinspektion ist anscheinend keine Hilfe zu erwarten.

Kann das sein??


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Es wäre wohl besser, sich zuerst mit einem Rechtsanwalt zusammen zu tun. Um erst einmal festzustellen, was die einzelnen Punkte sind, wie man sie beweisen kann und wie man dagegen vorgehen kann!