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Ob jemand "überbezahlt" ist, hängt immer davon ab, aus welcher Richtung man das betrachtete, vom Geldbeutel dessen, der es zahlt, oder vom Geldbeutel dessen, der es bekommen soll.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten; darum kann es hier wohl nicht gehen.
Sondern um den Tariflohn. Da es sich allem Anschein nach um einen Kollektivvertrag handelt, der hier neben dem Arbeitsvertrag gültig ist, so solltest Du zunächst Deinen Chef auffordern, Dir diese Anlage zu Deinem Arbeitsvertrag auszuhändigen bzw. zu zeigen, wo dies steht.
Wenn er Schwierigkeiten machen sollte, kannst Du einen entsprechenden Brief an den Arbeitsminister schreiben. Der freut sich immer, wenn er was für seine Leutchen tun kann.
Oder Dich an das Syndicat Batîment beim OGBL wenden. Die haben ja wohl diesen Kollektivvertrag abgeschlossen und sollten die Spielchen kennen.
Hier steht der ab 01. März gültige Mindestlohn: ttp://www.itm.lu/brochures/fiches-informatives/fi_gesetzliche_mindestlohn%2001.03.08.pdf Wie man sieht, beträgt der soziale Mindestlohn für einen qualifiziert Beschäftigten (also Alter > 18 Jahre und eine dem Berufsbild entsprechende Ausbildung) 11,16 Euro pro Stunde. Der Tariflohn kann diesen Wert nicht unterschreiten. Ich denke, euer Chef verar.... euch.
In vielen Teilen dürfte die Broschüre noch ziemlich aktuell sein,
AK vous informe, 1/2007 De&Fr http://www.akl.lu/images/Publications/Pdf/AK_vous_informe/ak_informe1_2007.pdf
Kann auch bei der AK kostenlos abgeholt werden.
Also ich habe immer mehr den Eindruck, dass sich euer Chef das Arbeitsrecht selbst geschrieben hat. Wenn jemand ständig Überstunden arbeiten muss, ist es ja wohl nur natürlich, dass derjenige irgendwann mal krank wird. Dann die Überstundenprozente nicht gezahlt zu bekommen ist ja wohl eine Frechheit. Ausserdem beträgt der Mindestsatz für Überstunden 25% und ab nächstem Jahr mit dem Einheitsstatut sehr wahrscheinlich 40%. Ich würde mal die ITM über die Zustände bei euch informieren.