argh ... es juckt mich in den Fingern - sorry mayaB wenn ich jetzt etwas vom Thema hier abkomme aber das muss ich jetzt einfach ausk...en Ich musste mich vor Kurzem am Bankschalter anstellen, was ich dank online-banking nicht mehr oft tun muss, hatte ich dermassen einen Hals weil dieses junge Ding mit dem anderen jungen Ding über diesunddasundsonstiges unterhalten hat, anstatt sich um die Kunden zu kümmern. Am liebsten wäre ich ins Personalbüro rein, und dem Chef gesagt, er soll Beide Diplomierten feuern, und mich an deren Stelle nehmen - weil ich die "alte Schule" noch mitgemacht habe, und weiss, wie man die Kunden schnell und dennoch freundlich bedient ... und es ein absoluter no-go ist sich zu unterhalten wenn Kunden im Raum sind. So - jetzt ist mir besser :shamed:
An LuxLuchs "Allerdings spricht Info auch von einer "maximalen Frist für Mindestlohn für ungelernte Beschäftigte", ist mir nicht bekannt....vielleicht weiß da einer mehr." _________________________________________________-
Hatte ich oben als post veröffentlicht.
Der Mindestlohn ungelernt geht nicht ewig - sondern er endet nach den gesetzlichen Vorgaben und diese sind: Der Arbeitnehmer, der über ein Zertifikat manueller Fähigkeiten verfügt und eine Berufs-Praxis von mindestens 2 Jahren in diesem Bereich nachweisen kann. Der Arbeitnehmer, der über ein Zertifikat praktischer oder technischer Art verfügt (CITP), muss nach einer Praxis von mindestens 5 Jahren in dem Beruf für den das Zertifikat ausgestellt wurde, als qualifizierter Arbeitnehmer betrachtet werden. Mangels Zertifikat, der Arbeitnehmer, der bei dem selben Arbeitgeber eine Berufspraxis von mindestens 10 Jahren nachweisen kann.
In den Berufen, in denen die Ausbildung nicht durch ein offizielles Zertifikat belegt wird, kann der Arbeitnehmer als qualifizierter Arbeitnehmer betrachtet werden, wenn er nach einer minimalen Periode von 6 Jahren eine praktische Ausbildung eines Berufes erhalten hat, der eine progressiv steigende technische Kapazität erfordert. ______________________________________________________________________ Man kann sich also für manche Berufe durch private Bildung zB Ausbildungslehrgänge qualifizieren und die Zeit verkürzen.
Wer jedoch 10 Jahre in der gleichen Tätigkeit beim selben AG ist muss spätestens dann in den Mindestlohn 2 gehoben werden.
zur klarstellung:
SEKRETÄR(IN) ist keine berufsbezeichnung. so kann sich jede(r) nennen.
im gegensatz zu lehrberufen mit geregelter ausbildungs- und prüfungsverordnung BÜROKAUFFRAU/MANN, KAUFFRAU/MANN für BÜROKOMMUNIKATION oder GEPRÜFTE(R) ASSISTENT/IN usw., universitätsabschlüsse zb WIRTSCHAFTSASSISTENT/IN
jedenfalls gilt das für deutschland.
mayaB:Habe mal eine ganz dumme Frage: In meinem Arbeitsvertrag steht ich werde eingestellt als "Bürokauffrau". Auf dem Lohnzettel laufe ich als "unqualifiziert" und oben steht als Job-Bezeichung: "Büroangestellte".
ich denke, hier liegt der hase im pfeffer.. BÜROANGESTELLTE ist keine anerkannte berufsbezeichnung! und einen abschluss als BÜROKAUFFRAU hast du nicht.. bon!
LuxLuchs: @info: dein letzter Satz beantwortet meine Frage. Nur, ist das wirklich so? Das er nach 10 Jahren jemanden als qualifiziert einstufen MUSS?
Ja, dem ist so. Das ist übrigens kein Wunschkonzert sondern verankertes luxembourger Arbeitsrecht.
Da gibt es sogar das Recht diese Anspüche Rückwirkend geltend zu machen - nur die maximale Frist kann ich nicht aus dem Ärmel schütteln. Hier hilft aber ein Anruf bei der LCGB zum Beispiel.
Unter Umständen kannst du dir deine Erfahrung anrechnen lassen um so ein Diplom zu erhalten?