logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Mindestlohn - Qualifiziert-unqualifiziert  

Profilbild von
mayaB
35 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo ihr Lieben!

Habe mal eine ganz dumme Frage: In meinem Arbeitsvertrag steht ich werde eingestellt als "Bürokauffrau". Auf dem Lohnzettel laufe ich als "unqualifiziert" und oben steht als Job-Bezeichung: "Büroangestellte".

Ich habe Mittlere Reife, keine abgeschlossene Berufsausbildung. Spreche Deutsch, Französisch und etwas Englisch.

Ich verdiene Mindestlohn (unqualifiziert). Bin aber Autorin. Habe 2011 ein Buch veröffentlicht (in einem "richtigen" Verlag, also keine Selbstbeteiligung bzw. habe mein Buch nicht selbst verlegt.) Ich habe auch schon einige Kurzgeschichten in verschiedenen Zeitungen veröffentlicht.

Gilt Autorin/Schriftstellerin nicht als Beruf und bin ich somit nicht als "qualifiziert" einzustufen?

Bzw. Bin ich als "Bürokauffrau" nicht als qualifiziert bezeichnet im Arbeitsvertrag?

Würde mich sehr freuen über eine Antwort der "Grenzgänger"

😉

Danke im Voraus!

Maya


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Der Beruf ist leider nicht mit der Tätigkeit vorher vergleichbar - daher ist die Einstufung richtig. Für die Bürokauffrau kann man sich die anerkannten deutschen Abschlüsse für Lu auch im Netz anschauen.

Im Prinzip würde das einem Dr Med auch passieren wenn er eine Stelle am Bau annimmt.


Profilbild von
mayaB
35 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

hallo! danke für die schnelle Antwort. Als Sekretärin arbeite ich in dem Laden schon seit 3 Jahren (als unqualifiziert). Autorin bin ich offiziell seit Oktober 2011.

Du meinst also, dass das tippen auf der einen Seite nicht zum tippen auf der anderen Seite passt.. :-)?


Profilbild von
hhernandez
40 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

himmelhilf!

wozu machen den menschen eine lehre, ausbildung, studium.. angelernte - und dazu gehört man auch, wenn man wie wild tippen kann und schon 3 jahre dabei ist - gab/gibt es in deutschland auch. die bekommen auch weniger gehalt, als eine qualifizierte kraft = mit abschluss (3 jahre lehre oder studium).. kein wunder, wenn mein beruf "sekretärin" noch heute völlig ungeschützt darsteht..


Profilbild von
mayaB
35 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

habe immerhin eine Berufserfahrung von 8 Jahren..


Profilbild von
abc123
537 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

@mayaB: "habe immerhin eine Berufserfahrung von 8 Jahren"und das ersetzt dann: "keine abgeschlossene Berufsausbildung" dann sind alle die eine Lehre in Kauf nehmen dumme Leute


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Und meiner Meinung nach wird man nicht nur durch "Berufserfahrung" von einer unqualifizierten zu einer qualifizierten Kraft.

Es ist tatsächlich so, dass wenn man keine abgeschlossene Berufsausbildung hat einfach als unqualifizierte Kraft gilt und das ist für mich auch absolut richtig so. Sonst würde ja jeder hingehen, der keinen Bock auf Ausbildung hat, mit 15 anfangen zu arbeiten und dann erwarten, alsbald als qualifiziert zu gelten. Und sorry, dass Du ein Buch schreibst oder geschrieben hast, ist für Dich sicherlich toll, aber das hat mit Deinem eigentlichen Beruf ja absolut rein garnichts zu tun. Sonst solltest Du Dich evtl. als Autorin irgendwo bewerben, vielleicht wird dann dort anerkannt, dass Du schon ein Buch veröffentlicht hast!


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Ich glaube liebe Leut'z der Wind weht wo anders her.

Die Frau hat 3 Jahre als Sekretärin gearbeitet und macht jetzt den Job als Bürokauffrau.

Wenn das nicht freiwillig passiert ist gehe ich davon aus das hier der Chef bewusst einen Mitarbeiter umgesetzt hat damit die maximale Frist für Mindestlohn für ungelernte Beschäftigte nicht überschritten wurde.

Und den anderen Helden sei noch gesagt - wer lange genug in einem Job arbeitet gibt als Fachkraft und muss den Mindestlohn für Fachkräfte bekommen. Vergesst alle das eine Ausbildung einen in Lu auf Dauer besser stellt.


Profilbild von
mayaB
35 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Alles klar. Danke für die zahlreichen Meinungen von denen gerade die letzten besonders "nett" rüberkamen. Diese Angriffslustigkeit von einigen Leuten hier in dem Forum... mein lieber Mann.. aber bitte, jedem das Seine. Ich entschuldige mich also bei allen, die brav ihre Lehre gemacht haben durch Fragerei einer, die lediglich durch die Schule des Lebens gegangen ist. Bevor ihr Hintergründe kennt und alle über einen Kamm schert, die keine Lehre haben (es hat nicht immer nur was mit "0-Bock") zutun... seid lieber mal toleranter und objektiver und wenn ihr antworten wollt, dann bitte sachlich auf meine Frage und nicht was ihr von autoren, oder leuten ohne berufsausbildung haltet. finde ich etwas albern. lg @info und danke für wenigstens eine normal formulierte Antwort!


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

ich hoffe damit war ich nicht gemeint, daher hier der Klartext gültig ab 2011 nochmals zum nachlesen. _____________________________________________________________________________

Der soziale Mindestlohn

Was den sozialen Mindestlohn in Luxemburg anbelangt, muss man zwischen nicht-qualifizierten und qualifizierten Arbeitnehmern unterscheiden (Beträge Stand Index 737,83)

Nicht-qualifizierte Arbeitnehmer 1.801,49 € brutto pro Monat (10,4132 € brutto pro Stunde).

Qualifizierte Arbeitnehmer 2.161,78 € brutto pro Monat (12,4959 € brutto pro Stunde).

(Beträge auf den 01.10.2011)

Gilt als qualifizierter Arbeitnehmer:

Der Arbeitnehmer, der einen Beruf ausübt, der eine Berufsausbildung beinhaltet, die durch ein offizielles staatlich anerkanntes Abschlussdiplom belegt ist. Als anerkanntes Diplom betrachtet man staatlich anerkannte Diplome, die mindestens der schulischen Ausbildung der Technischen – oder Berufsschule des Sekundarschulwesens entspricht (CATP). Der Arbeitnehmer, der über ein Zertifikat manueller Fähigkeiten verfügt und eine Berufs-Praxis von mindestens 2 Jahren in diesem Bereich nachweisen kann. Der Arbeitnehmer, der über ein Zertifikat praktischer oder technischer Art verfügt (CITP), muss nach einer Praxis von mindestens 5 Jahren in dem Beruf für den das Zertifikat ausgestellt wurde, als qualifizierter Arbeitnehmer betrachtet werden. Mangels Zertifikat, der Arbeitnehmer, der bei dem selben Arbeitgeber eine Berufspraxis von mindestens 10 Jahren nachweisen kann.

In den Berufen, in denen die Ausbildung nicht durch ein offizielles Zertifikat belegt wird, kann der Arbeitnehmer als qualifizierter Arbeitnehmer betrachtet werden, wenn er nach einer minimalen Periode von 6 Jahren eine praktische Ausbildung eines Berufes erhalten hat, der eine progressiv steigende technische Kapazität erfordert.


Profilbild von
upandaway64
94 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo maya - es bringt Nichts, sich darüber aufzuregen. Ohne Diplom bist du unqualifiziert. Ich bin in der gleichen Situation. Hätte ich es 11 Jahre beim selben Arbeitgeber "ausgehalten", würde ich zumindest diesen Punkt erfüllen ... but, f.... ich kann meine Vergangenheit nicht mehr ändern ... Vielleicht sollten wir uns ein Diplom "photoshoppen" ?? Toll, wieso bin ich nicht schon früher auf diese glänzende Idee gekommen .... irgendwelche Grenzgänger mit Fähigkeiten zum Fälschen hier ??

😉


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Sorry MayaB ich wollte Dir keinesfalls auf die Füsse treten, Du hast hier eine Frage gestellt und man hat versucht sie Dir zu beantworten. Kann es sein, dass Du selbst damit ein Problem hast, dass Du keine Ausbildung gemacht hast? Wo hat hier irgend jemand behauptet, dass Du im speziellen keinen Bock darauf hattest. Mein Post ist allgemein und nur im letzten Passus bin ich auf Deine Situation speziell eingegangen und ich bin der Meinung damit habe ich Recht. Ich will keinesfalls in Frage stellen, ob Du als Autorin gut oder schlecht bist, ob Dein Buch lesenswert ist weiß ich alles nicht, da ich es nicht kenne. Aber nichts destotrotz hat dieses Buch doch nichts mit Deinem Job zu tun. Wieviele Menschen haben nebenbei noch einen Zweitjob - warum auch immer - und können das nicht als "Praxis" mit in ihren Hauptjob übernehmen.

Und dass Du "durch die Schule des Lebens gegangen bist" während andere eine Ausbildung gemacht haben, sorry, dass hört sich ein wenig arg dramatisch an. Du wirst Deine Gründe gehabt haben, o.k., aber jeder hat im Leben sein Päckchen zu tragen und manche müssen neben Ausbildung, Beruf etc. auch noch das "Leben" meistern. Ich will hier auch nicht über Dich urteilen, aber man kann sich ruhig auch mal andere Meinung anhören ohne sich dann gleich so auf die Füsse getreten zu fühlen.

Ich gehe davon aus, dass das was "Info" sagt, Hand und Fuss hat - da solltest Du vielleicht einfach mal ein klärendes Gespräch mit Deinem Chef führen und hören was er sagt!


Profilbild von
MarcLUX
86 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Arbeiten in Luxemburg eigentlich viele qualifizierte Arbeitnehmer ? 😎 Ich meine in dem Beruf in dem sie ihre Ausbildung gemacht haben? *lach Bei den deutschen Banken wo ich bisher war, hatten wir viele Fleischer, Industriekaufleute, Elektriker, Hotelfachleute, Bäcker....teilweise als Führungskräfte in Positionen, welche man in Deutschland nur mit Wirtschaftsstudium begleiten darf.

Im schönen Deutschland wäre sowas in dieser Masse Gott sei Dank nicht möglich!


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

Wenn ich das richtig deute, wird man im Beruf "Sekretärin", dann nach 10 Jahren qualifiziert - ohne eine Ausbildung absolviert zu haben. Zitat:"Mangels Zertifikat, der Arbeitnehmer, der bei dem selben Arbeitgeber eine Berufspraxis von mindestens 10 Jahren nachweisen kann."

Zudem muss es derselbe AG sein. In dem Fall von dir Maya, wäre es also richtig, dass du als "unqualifiziert" eingestuft wirst. Allerdings spricht Info auch von einer "maximalen Frist für Mindestlohn für ungelernte Beschäftigte", ist mir nicht bekannt....vielleicht weiß da einer mehr.

Hier kann man auch nachlesen:

www.csl.lu/component/rubberdoc/doc/561/raw&sa=U&ei=2U-UMOhJ8XYsgaa7oDICw&ved=0CB0QFjAAOAo&usg=AFQjCNHoLhpLTh9HUPUKBx0v6jhsSr7P_w


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

MarcLUX: Arbeiten in Luxemburg eigentlich viele qualifizierte Arbeitnehmer ? 😎 Ich meine in dem Beruf in dem sie ihre Ausbildung gemacht haben? *lach Bei den deutschen Banken wo ich bisher war, hatten wir viele Fleischer, Industriekaufleute, Elektriker, Hotelfachleute, Bäcker....teilweise als Führungskräfte in Positionen, welche man in Deutschland nur mit Wirtschaftsstudium begleiten darf. Im schönen Deutschland wäre sowas in dieser Masse Gott sei Dank nicht möglich!

Das hat sich aber seit 10 Jahren in den Banken auch im schönen Luxembourg geändert. In den 90er Jahren wurde dank Schwarzgeld alles eingestellt - mittlerweile werden auch schon für Backoffice - Tätigkeiten Diplome, Uniabschlüsse wohlgemerkt, verlangt.