Der gesetzliche Mindestlohn ist also für jemand, der 18 Jahre oder älter ist, 1570,28 € brutto. Der qualifizierte Mindestlohn (wenn Du eine Lehre als Floristin absolviert hast) 1884,34 €. Im März wird er sich um 2,5% erhöhen.
Möglicherweise gibt es einen Kollektivvertrag für das Unternehmen, in dem Du beschäftigt bist; oder für die Branche, in der Du arbeitest, etwa Einzelhandel. Falls es so etwas gibt, wird er Teil Deines Arbeitsvertrags und es gelten dann dessen Bestimmungen, falls sie günstiger sind.
Es ist zu empfehlen, Dich ggf. bei der zuständigen Gewerkschaft zu melden, die auch ständige Beratungstermine ("permanences") durchführt.
Syndikat Handel,
http://www.ogbl.lu/html_de/qui_sommes_nous/syndicats/commerce.html