Nach Artikels 3 des Gesetzes vom 12. März 1973 über die Reform des sozialen Mindestgehalts gibt es noch die Unterscheidung zwischen qualifizierten und nicht qualifizierten Mitarbeitern, wobei einem qualifizierten Mitarbeiter 20% mehr Mindestlohn zustehen. Meine Frage nun: Was genau unterscheidet diese beiden Mitarbeitertypen?
Nach dem Gesetz ist eine „qualifizierte“ Tätigkeit diejenige, die eine Berufsausbildung mit einem offiziell anerkannten Zeugnis abgeschlossen worden ist. Genau genommen kommt es hierbei aber nicht auf die Qualifikation des Arbeitnehmers an, sondern auf die des Arbeitsplatzes, d.h. auf die Qualifikationen, die dieser Arbeitsplatz effektiv voraussetzt (nach Guy Castegnaro, Droit du Travail Luxembourgeois, S. 166) Siehe auch „Mindestlohn und Index“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=442
Siehe auch noch die Broschüre der Arbeiterkammer: AK informiert 1/2001 betreffend “Der soziale Mindestlohn“, http://www.ak-l.lu/Doc/continue.asp?pageno=4#