Ich arbeite in D und meine Frau arbeit in L. Wir machen eine Zusammenveranlagung in D. Kann ich von Ihrem Bruttogehalt direkt Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeitsstelle in L) gemäß deutschem Steuerrecht abziehen.
Wenn ja, gelten die regelungen von 30 Cent/km hier auch nur für die einfache Fahrtstecke, oder kann ich hier die Gesamtfahrtstrecke hin und zurück mit 30 Cent ansetzten? Gilt auch hier dann ab diesem Jahr die Regelung der Anrechnung ab dem 21.km analog des deutschen Rechtes?
Vielen Dank für Eure Hilfe. joeol77