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Forum / Allgemeines

mietrecht  

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mickeymaus22
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11 Jahren  ago  

folgendes , mein freund und ich waren auf der suche nach ner neuen wohnung haben nun sehr kurzfristig eine gefunden , wollten jetzt fristgemäss kündigen , respektiv mein freund bei seiner alten vermieterin

wo er 1 monat kündigungsfrist hat an die wollten wir uns ja jetzt auch halten und haben die vermietern erstmal telefonisch informiert

die behauptet jetzt er hätte ein jahr kündigungsfrist kann das stimmen ? ist das rechtens?

wo an wen können wir uns in deutschland wenden um darüber etwas zu erfahren ? ausser sofort anwalt ??

danke im vorraus über jegliche info


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Grenzhopper
894 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo,

vielleicht könnte das hier weiterhelfen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html oder http://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/

MfG,

Grenzhopper


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Schaoten
481 Messages

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11 Jahren  ago  

Mietrecht Deutschland oder Luxembourg???


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Grenzhopper
894 Messages

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11 Jahren  ago  

mickeymaus22:

wo an wen können wir uns in deutschland wenden um darüber etwas zu erfahren ? ausser sofort anwalt ??

Ich ging von Deutschland aus


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abc123
537 Messages

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11 Jahren  ago  

im bestehenden Mietvertrag sollte auch die Kündigungsfrist stehen?


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Hugo1
233 Messages

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11 Jahren  ago  

In fast jeder deutschen Stadt gibt es einen Mieterschutzverein, der gegen einen bezahlbaren Jahresbeitrag Rechtsberatung gewährt. Die im Vertrag stehenden Fristen sind ansonsten für beide Parteien rechtsverbindlich. In Ihrem Fall würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eventuell einen Nachmieter vorschlagen. Der direkte Dialog ist immer billiger, als ein Prozess.


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Schaoten
481 Messages

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11 Jahren  ago  

@grenzhopper Gutes Argument. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil....habe ich irgendwie überlesen....


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bevaube
24 Messages

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11 Jahren  ago  

Was steht denn in seinem Mietvertrag bzgl der Kündigungsfristen? Ich denke, dass es keine Zeitmietverträge mehr geben dürfe - nach der Mietrechtsreform. Allerdings kann der Vermieter einen Kündigungsausschluss von bis zu 4 Jahren vereinbaren. Vor dieser Zeit wird es schwierig vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen...aber nicht unmöglich. Wenn z.B. Zuwachs unterwegs ist und man eine größere Wohnung benötigt etc Bei einem gewöhnlichen Vertrag liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten. Die meisten versuchen dann einen Nachmieter zu finden, mit dem der Vermieter einverstanden ist - so kommt man auch früher raus.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Ich kann auch nur empfehlen zum Mieterschutzbund zu gehen; von einem Jahr Kündigungsfrist habe ich bei normalen Mietverträgen aber noch nie etwas gehört. Also erst einmal Mietvertrag raussuchen; sofern man das damals tatsächlich unterschrieben hat mit 1 Jahr Kündigungsfrist, hat man natürlich schlechte Karten.