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Forum / Allgemeines

Meldepflicht bei Zweitwohnsitz in Luxemburg  

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cutuchiqueno
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6 Jahren  ago  

Ich wohne in Berlin und arbeite 4 Tage in Luxemburg. Während dieser 4 Tage wohne ich in Luxemburg in einem angemieteten Zimmer. Hauptwohnsitz - wo auch die Familie durchgängig lebt und ich nach der Arebitswoche zurückkehre - bleibt Berlin.

Muss ich mich in Luxemburg als wohnend anmelden und wenn ja wie? Meines aktuellen Wissenstandes nach kennt Luxemburg die Kategorie eines Zweitwohnsitzes nicht.


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Maisy
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6 Jahren  ago  

Arbeitet deine Frau oder ist sie bei dir mitversichert?

Luxemburg kennt keinen 2. Wohnsitz. Sobald du dich anmeldest wird der S1 (Grenzgängerstatus) gecancelt und du wirst als Einheimischer gehandelt (Wenn du dann in Deutschland zum Arzt gehst musst du es über die EHIC Karte laufen lassen). Im 2. Fall musst du also neue Dokumente für die Familie bei der CNS beantragen.


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cutuchiqueno
6 Messages

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6 Jahren  ago  

Meine Frau hat in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Die Kinder sind ebenfalls über meine Frau versichert.

Meine Präferenz ist ganz klar in Deutschland gemeldet zu bleiben, da, wie erwähnt, sich hier ja auch der Lebensmittelpunkt befindet. Die Frage ist nur, ob sich durch die Tatsache, dass ich 3 von 7 Nächten in der Woche in einem in Luxemburg gemieteten Zimmer eine Meldepflicht entsteht oder auf Grund des Grenzgängerstatus eben nicht.


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Kurtis
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6 Jahren  ago  

Hi,

die generelle Frage ist: Wo ist der Sitz deines Arbeitgebers, sprich: Hast du einen DE Vertrag oder LU?


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Maisy
167 Messages

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6 Jahren  ago  

Ich würde das ganz locker sehen und alles erst mal so lassen wie es ist. Problematisch wird es, wenn du dich wegen Mülltonne und Co bei der Gemeinde melden musst. Dann wird Luxemburg automatisch dein Erstwohnsitz und dein Grenzgängerstatus fällt weg