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Forum / Allgemeines

mehrwertsteuer-spitzfindigkeiten  

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Soleil
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18 Jahren  ago  

hi

wenn ich als lux. firma in deutschland bei einem lieferanten was kaufe, und den das direkt an einen deutschen kunden ausliefern lasse, muss ich deutsche mwst zahlen.

problem 1: wenn ich die mwst zurückfordere von d aus, ist das ein mordsmässiger aufwand mit hochnotpeinlicher befragung und viiiiel zeit.

problem 2: wenn ich mich in deutschland auch steuerlich registrieren lasse, dann muss ich auch noch eine steuererklärung in deutschland abgeben. aufwand zeitlich wie finanziell evtl höher als die mwst.

wenn ich nu hingehe, die ware abhole, lieferschein nach lux unterschreibe, und die ware dann von hier aus versende, ist der kurier evtl. teurer als die mwst.

wenn ich meinem kunden den brutto statt nettobetrag zahlen lasse, stellt sich die frage mit dem preisniveau im wettbewerb.

wenn mein lieferant mir nettorechnung schreibt und weiss, dass die ware im land bleibt, kriegt der hudel.

hat wer ne idee? meffo - gripsgymnastik?

🙂 sun


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luci
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18 Jahren  ago  

Hallo sun,

es kommt darauf an ob die Rechnung an den Kunden (Firma) nach § 13 b berechnet wird. Dann bekommt der Unternehmer die deutsche Umsatzsteuer über das Bundesamt für Finanzen ende des Jahres wieder zurück. Wenn der Kunde eine Privatperson ist, muss hier mit 16% Mehrwertsteuer berechnet werden. Dann muss auch in Deutschland eine Mehrwertsteuer-Nummer beantragt werden. Wobei dann monatlich oder vierteljährlich die Mehrwert- steuererklärung erstellt werden müssen.


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Soleil
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18 Jahren  ago  

ich verrechne meine und die lieferantenrechnungen an meine kunden (firmen) weiter.

wichtig ist für mich, wie mein deutscher lieferant und ich mit der mwst verfahren, wenn die ware in deutschland produziert und in deutschland weitergeliefert wird.

dazu noch eine idee?

die mwst zurückzubekommen ist schwieriger, als papst zu werden. ist enormer papierkram und schwachfug-belege, also: -weisen sie nach, dass der in deutschland getankte sprit in einen firmenwagen getankt wurde und für eine firmenfahrt genutzt wurde. HAAAHAAA. wie soll das gehen??

😐

sun


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allymc5
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18 Jahren  ago  

Ich sehe die Sache so:

Es handelt sich um ein Reihengeschäft. Der erste Lieferer versendet die Ware direkt an den letzten Abnehmer. Dass bedeutet, dass für die Lieferung des ersten Lieferes an Dich eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, die steuerfrei ist in D und in Lux. ein innergemeinschftlicher Erwerb vorliegt. Die zweite Lieferung gilt als in D bewirkt und ist hier in D USt-Pflichtig. Das bedeutet, du musst dem Kunden eine RG netto zzgl. dt. USt stellen.

So wäre die rechtlich richtige Lösung. Dies ist kein Fall des 13b (Übergang Steuerschuldnerschaft). Schliesslich handelt es sich hierbei um eine reine Lieferung und nicht um eine Werklieferung od. sonstige Leistung.


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Soleil
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18 Jahren  ago  

also hätte ich auch keine chance, wenn ich als lux die ware von deutschem lieferant kaufe, die abhole, und dann von hier aus weiterverschicke, wieder nach d?

wenn ich aber doch dem kunden deutsche mwst verrechne, womit rechne ich die dann auf?

ich würde es doch gerne umgehen, mich in D anzumelden.

danke soleil


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allymc5
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18 Jahren  ago  

An einer steuerpflichtigen Lieferung in D wirst du egal wie nicht drum rum kommen. schliesslich gilt in der EU der Grundsatz des Bestimmungslandprinzip. Und das ist nunmal in Deinem Fall D.


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luci
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18 Jahren  ago  

Die Spritkosten bekommt man zurück, indem man die Fahrzeugpapiere des KFZ der in Luxembourg angemeldet wurde in Kopie mit sendet.


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Soleil
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18 Jahren  ago  

klar.

bisher verrechne ich netto, also innergemeinschaftliche lieferung, unter angabe der mwst-identnummer. ich möchte nicht mwst-frei liefern, das ist vielleicht falsch rübergekommen, dass das nicht geht ist klar.

wenn mein D lieferant mir eine netto-rechnung schreibt und ich die mwst darauf in lux deklariere wie es ja auch ok ist, ist das für mich kein problem, ich versuche nur um die mwst in deutschland rumzukommen.

nicht, weil mir der satz zu hoch ist oder so, es geht nur um die mwst-rückforderung. ich habe ja keine mwst-nr in d, mit der ich die mwst verrechnen könnte. und die rückforderung ist eben sehr schwierig.

sun