Hallo,
nach meinem Umzug nach LUX stellt sich mir folgende Frage: Ich arbeite von hier aus als Unternehmensberater für ein Unternehmen in Deutschland.
Ich bin in LUX angemeldet und auch umsatzsteuerpflichtig. Muss ich für meine Dienstleistungen für das deutsche Unternehmen USt berechnen, oder handelt es sich dabei um eine in LUX umsatzsteuerbefreite Tätigkeit, da diese ins Ausland geleistet wird? (So wies es z.B. in DE umgekehrt gilt, entsprechend § 1 I Nr. 1 UStG iVm § 3a IV Nr 3, III UStG - Leistung gilt als im Ausland erbracht)
Danke im Voraus für die Hilfe Dirk