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Diesel wird in Luxemburg günstiger
Forum / Allgemeines

Mehrwertsteuer  

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DirkW
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19 Jahren  ago  

Hallo,

nach meinem Umzug nach LUX stellt sich mir folgende Frage: Ich arbeite von hier aus als Unternehmensberater für ein Unternehmen in Deutschland.

Ich bin in LUX angemeldet und auch umsatzsteuerpflichtig. Muss ich für meine Dienstleistungen für das deutsche Unternehmen USt berechnen, oder handelt es sich dabei um eine in LUX umsatzsteuerbefreite Tätigkeit, da diese ins Ausland geleistet wird? (So wies es z.B. in DE umgekehrt gilt, entsprechend § 1 I Nr. 1 UStG iVm § 3a IV Nr 3, III UStG - Leistung gilt als im Ausland erbracht)

Danke im Voraus für die Hilfe Dirk


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Nach Art. 17 des Luxemburger Mehrwertsteuergesetzes gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, an dem der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Das ist aber nur der Grundsatz, von dem es viele Ausnahmen gibt. Im konkreten Falle wäre also zu prüfen, ob eine solche Ausnahmeregelung zutrifft. In Art. 17, 2. c) 1° gilt stattdessen der Ort, an dem die Dienstleistung erbracht wird: Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kultur, Künste, Wissenschaften, Sport, Unterricht, Unterhaltung usw.; Nebentätigkeiten des Transportgewerbes; Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen. Das sind jedoch noch längst nicht alle Sonderregelungen. Das Mehrwertsteuergesetz (Stand 1998) ist für wenig Geld im Buchhandel zu haben und weist auch eine deutsche Version auf. Die Verklausulierungen, Hin- und Herverweise machen die Lektüre aber auch nicht einfacher. Warum nicht einfach den Steuerberater oder die Berufskammer fragen?