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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Mehr als zehn Stunden Arbeitszeit  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Wie ist die Rechtslage, wenn man mehr als 10 Stunden arbeitet, was in Luxemburg eigentlich gesetzlich verboten ist. Ist man dann auf dem Nachhauseweg (nach Deutschland) im Falle eines Unfalls bei Personen- und Sachschäden versichert? Oder wo kann man sich erkundigen?


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Auf dem direkten Nachhauseweg ist man normal immer versichert, egal wieviele Stunden man gearbeitet hat. Erkundigungen wären je nach Metier an die jeweilige Gewerkschaft zu richten oder an die Versicherung selbst (bzw. vorher mit der Perso sprechen, die können meist schon sagen, welche Schäden übernommen werden, etc).

Grüße


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Oder bei der ITM anonym auf deren Website die Fragen stellen.

www.itm.lu


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olli
54 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich kann nicht glauben, daß man in Luxemboirg per Gesetz nicht mehr als 10 Stunden arbeiten darf. Stimmt das wirklich? Gruss.Olli.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Der Antrag auf Ministererlaubnis für Überstunden ist verfügbar unter

http://www.itm.etat.lu/droit/formulaires/Heures_supplementaires_d_08_2004.pdf


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Die regelmäßige Arbeitszeit ist einheitlich begrenzt auf acht Stunden pro Tag.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist für die Arbeiter, die Privatangestellten und die jugendlichen Arbeitnehmer wie folgt festgelegt:

Arbeiter: 44 Stunden seit dem 1. Januar 1971 40 Stunden seit dem 1. Januar 1975

Privatangestellte: 40 Stunden seit dem 1. Januar 1975

Jugendliche: 40 Stunden seit dem 1. November 1969.

Definition der Arbeitszeit

Das Gesetz definiert die Arbeitszeit einheitlich als die Zeit, während der der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber oder, bei mehreren Tätigkeiten, seinen Arbeitgebern zur Verfügung steht. Es nimmt vom Begriff der Arbeitszeit die Ruhezeiten aus, während derer der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht. Es ermächtigt den Arbeitgeber allerdings, auf die Arbeitszeit des Jugendlichen die gesetzlich vorgesehenen Pausen anzurechnen, wenn die Arbeit in durchgehender Arbeitszeit erbracht wird. Die bezahlten Urlaubstage und die gesetzlichen Feiertage werden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. http://www.itm.etat.lu/droit/de/2/1/2.htm


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evian
85 Messages

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20 Jahren  ago  

... überstunden sind demnach, wenn sie nicht angemedet sind, nicht erlaubt bzw somit per gesetz verboten! kaum zu glauben, aber wahr!


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

http://www.itm.etat.lu/

unter dieser Adresse findest du deine Rechte... egal ob es um geld geht oder arbeitszeit...