Ab 21.10. brauche kein Beschäftigter mehr zur Arbeit erscheinen. Das letzte Gehalt gebe es auch nicht mehr. So hieß es! Es ist ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden; trotzdem sollte aus Foetz der Warenbestand abtransportiert werden. Die christliche Gewerkschaft schaltete das Eilgericht ein, um die Warenwerte sicherzustellen. Das qua „Superprivileg“ gezahlte Geld im Konkursfall würde nicht ausreichen, um die rückständigen Löhne zu zahlen. Jetzt bleibt evtl. noch etwas für eine Zwangsversteigerung. („Tageblatt“ 28.10.2004)
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