Ganz kalt!!!
Also zumindest der erste Satz zeugt von einem völligen Missverständnis.
Die Steuerminderung pro Kind pro Jahr von 900 € bezieht sich auf die Steuertabellen, die ja je nach Steuerklasse differieren.
Um beurteilen zu können, ob die Tabelle richtig angewandt worden ist, müsste man erst einmal wissen, welche Tabelle das ist: monatlich oder täglich.
Dann muss man natürlich wissen, welche Steuerklasse?, wie viele Kinder? eingetragen sind, und wie hoch Freibetrag für Arbeitsweg? und andere Werbungskosten? oder Sonderausgaben? bereits eingetragen sind.
Erst dann kann man in die Tabelle gehen (monatlich / täglich / jährlich), in die entsprechende Steuerklasse.
Und wenn dann dort aufgrund der in der Tabelle bereits eingearbeiteten Freibeträge 0 Steuer steht (zum Beispiel bei Steuerklasse 1a.1 bei einem zu versteuernden Monatslohn von 2220,00 €), dann darf keine Steuer auf dem Gehaltszettel abgezogen worden sein (es sei denn es gibt eine Nachforderung von wegen der Vormonate).
Falls falsch berechnet:
Die Steuertabellen sind für 1,50 € im Buchhandel erhältlich.
Wenn die Lohnbuchhaltung sich nicht genügend auskunftsfreudig zeigt und man es nicht bei der Gewerkschaft und/oder einem Steuerberater nachrechnen lassen will, so kann man sich auch an das Steuerbüro wenden. Immerhin handelt der Arbeitgeber im Auftrag der Steuerbehörde, und sollte seinen Job nach dem Gesetz erledigen.