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Forum / Allgemeines

Mal wieder Lohnsteuertabelle  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Also erst einmal ein dickes Lob an Euch Alle, so langsam steige ich durch alle meine Probleme durch.

Aber eine Frage bleibt mir: Warum finde ich keine Löhne unterhalb der 1800 €-Grenze in der Lohnsteuertabelle auf http://www.etat.lu/memorial/memorial/b/2002/b0020401.pdf für 1a+-Steuerzahler? Bezahlt man in Luxemburg unterhalb dieser Grenze keine Steuern, weil man Kinder hat? Oder gelten hier die Steuerabzüge wie bei Steuerklasse 1????

Vielen Dank im Vorraus Suppennudel


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Steuer der Steuerpflichtigen Klasse 1a oder 2 mitzu berücksichtigenden Kindern wird pro Kind und Jahr um 900 € vermindert (falls mindestens so viel Steuer geschuldet wird; wird weniger geschuldet, verfällt der Rest der Steuerminderung).

Die Kinder sind samt anderen generellen Pauschbeträgen in der Monatsabzugstabelle der entsprechenden Steuerklassen eingearbeitet.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Sorry Meffo, das verstehe ich nicht. Heißt das, das alle, die weniger als 1800 € im Monat verdienen 900 € pro Jahr "gut haben" ? Kommt man darüber, bezahlt man den Rest?

Mein Problem ist, das meine Lohnabrechnungen defintiv falsch berechnet werden (alleine schon von den Prozentzahlen der verschiedenen Versicherungen). Um nun noch die abgezogenen Steuern überprüfen zu können, brauchte ich die Steuertabelle. Aber unter 1800 € steht ja nichts....


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ganz kalt!!! Also zumindest der erste Satz zeugt von einem völligen Missverständnis. Die Steuerminderung pro Kind pro Jahr von 900 € bezieht sich auf die Steuertabellen, die ja je nach Steuerklasse differieren.

Um beurteilen zu können, ob die Tabelle richtig angewandt worden ist, müsste man erst einmal wissen, welche Tabelle das ist: monatlich oder täglich. Dann muss man natürlich wissen, welche Steuerklasse?, wie viele Kinder? eingetragen sind, und wie hoch Freibetrag für Arbeitsweg? und andere Werbungskosten? oder Sonderausgaben? bereits eingetragen sind.

Erst dann kann man in die Tabelle gehen (monatlich / täglich / jährlich), in die entsprechende Steuerklasse. Und wenn dann dort aufgrund der in der Tabelle bereits eingearbeiteten Freibeträge 0 Steuer steht (zum Beispiel bei Steuerklasse 1a.1 bei einem zu versteuernden Monatslohn von 2220,00 €), dann darf keine Steuer auf dem Gehaltszettel abgezogen worden sein (es sei denn es gibt eine Nachforderung von wegen der Vormonate).

Falls falsch berechnet: Die Steuertabellen sind für 1,50 € im Buchhandel erhältlich. Wenn die Lohnbuchhaltung sich nicht genügend auskunftsfreudig zeigt und man es nicht bei der Gewerkschaft und/oder einem Steuerberater nachrechnen lassen will, so kann man sich auch an das Steuerbüro wenden. Immerhin handelt der Arbeitgeber im Auftrag der Steuerbehörde, und sollte seinen Job nach dem Gesetz erledigen.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Ahhhh.... Ich verstehe.... Hmm, dann ist bei uns ziemlich viel ziemlich schief gelaufen... Und das bei einem "gekauftem" Steuerbüro! Peinlich!

Nun gut, ich danke vielmals!