habe über längere zeit einen französischkurs in trier belegt und möchte die diesbezügl kosten bei der steuererklärung angeben. weiss jemand ob ich auch anfahrtswege (72x40 km) mit angeben kann und wenn ja mit wieviel cent/km. sehe ich es richtig, dass ich diese beträge in werbekosten mit aufnehme? wie ist generell mit parkplatzgebühren beim arbeitsplatz? kann ich die auch unter werbekosten geltend machen? vielen dank schon mal!
21 Jahren ago
Hallo fraubradbecker, ich würde mich da keinen großen Kopf darüber machen. Schließlich sind die Sachbearbeiter beim Steurbüro dazu da, dies alles zu wissen. Alle Kosten angeben, die Sie wissen! Denn Sie bekommen höchstens weniger, nie mehr Werbungskosten anerkannt, als Sie angegeben haben. Und man kann erwarten, dass ein Steuerbüro begründet, wo und warum es von Ihren Angaben abgewichen ist.