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Forum / Allgemeines

Luxemburgische Staatsbürgerschaft annehmen...  

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Saarlaender
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20 Jahren  ago  

Hi! Ich hatte letztens mit 2 Luxis gesprochen, die haben gemeint ich kann OHNE in Lux zu wohnen oder zu arbeiten die Lux. Staatsbürgerschaft annehmen mit allem was dazugehört. Soll heißen: Ich wohne in Deutschland als Luxemburger, habe luxemburgische Nummernschilder am Auto, bezahle quasi weniger Steuern usw. Ob ich dann als zweite Staatsbürgerschaft die Deutsche haben muss oder nicht weiß ich nicht. Würde ich zusätzlich in Lux wohnen und/oder arbeiten, würde diese Prozedur schneller gehen ... aber auch so könnte ich innerhalb eines Jahres Luxemburger werden.

Stimmt das? Wo gibt es entsprechende Gesetze und Regelungen zu sehen und wo kann man diesen Antrag stellen?


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hi, das ist doch alles Quatsch! Du zahlst Steuern in Luxemburg, wenn du in Lux arbeitest ob Chinese oder Deutscher oder Luxemburger...oder Hamburger.. Luxemburgische Nummernschilder nur wenn du in Lux. wohnst oder wenn die Bank oder die Firma wo du arbeitest, dir das Auto 'least'. Ich weiss nicht wie lange man in Luxemburg wohnen muss aber 1 Jahr reicht sicher nicht! Die haben dir einen schönen Bären aufgebunden...


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Tiegerblume
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20 Jahren  ago  

Soweit ich weiss, ist Vorraussetzung für eine Staatsbürgerschaft in Luxemburg, dass man die Sprache, also Luxemburgisch sehr gut beherrscht und man muss mind. 5 jahre dort wohnen.


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Rom1
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20 Jahren  ago  

Prinzipiell gilt: 10 Jahre Aufenthalt (offizieller Wohnsitz) in Luxemburg, davon die letzten 5 ohne Unterbrechnung; es sei denn: (zahlreiche Ausnahmen): in Luxemburg geboren, mit Luxemburger verheiratet etc etc. Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht: Vorherige Nationalität wird aberkannt. Gesetz vom Feb 1968 ; wurde auch mehramls abgeändert: grundsätzliches Kriterium ist natürlich immer Aufenthaltsdauer im Land Antrag übers Justizministerium


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Zur Staatsangehörigkeit siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=10 Aber das ist nicht notwendig, wenn man nicht gerade Beamter oder Regierungschef werden will. In der EU gilt Freizügigkeit, das heißt in diesem Falle: EU-Bürger können ohne besondere Erlaubnis in L arbeiten, soweit sie dort eine Arbeit finden (oder sich selbständig machen). EU-Bürger können auch dort wohnen, sofern sie eine bezahlbare Wohnung finden. Ein besonderer Pass (Aufenthaltserlaubnis)wird nach Anmeldung ausgestellt (soll aber demnächst auch unnötig werden). Alles andere folgt aus Arbeitsplatz und Wohnsitz (z. B. Steuer, Sozialversicherung, Kfz-Nummer).


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Also das kann schon deswegen nicht klappen, ohne in Luxemburg zu wohnen, weil man mindestens entsprechende Zeit im Großherzogtum den Wohnsitz haben muss. Man kann auch ein Kfz nur anmelden, wo man den Wohnsitz hat. (Aber vielleicht solltest Du mal nachforschen, ob Du irgend ein paar Ecken mit Großherzogs verwandt bist...)


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SG
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20 Jahren  ago  

...würde das mit der Steuer und der Staatsbürgerschaft stimmen, wäre Lux von der Einwohnerzahl her der größte Staat Europas .... ;-))


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hauar
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20 Jahren  ago  

steuerrechtlich gesehen wird man dort veranschlagt wo man seinen ersten Wohnsitz gemeldet hat, eine Ausnahme machen die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen die besagen, dass wenn man in einem Land arbeitet im anderen Land lebt man die Steuern nur einmal und zwar in dem Land in dem man arbeitet zu entrichten hat, sollte man dann allerdings noch in dem Land in dem man lebt weitere Einkünfte wie zb Mieteinnahmen haben ist man verpflichtet eine weitere Steuererklärung ALLER Einkünfte abzugeben , nach denen dann die Progression, sprich der Steuersatz berechnet wird mit dem im Land des Wohnsitzes entstandenen Einkünfte besteuert werden. Also alles gar nicht so unkompliziert


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Saarlaender
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20 Jahren  ago  

Ok danke für die vielen Antworten, ich werde das weitergeben und bin jetzt um einiges schlauer 🙂 Danke!