Hallo,
wenn ich meinen Nachnamen nach deutschem Eherecht auf den Namen meines luxemburgischen Mannes habe ändern lassen - und das auch vom luxemburger Staat akzeptiert wurde, kann ich den Ehenamen dann auch behalten, wenn ich die luxemburgische Staatsbürgerschaft annehmen möchte oder wird dann mein rechtsgültiger Name wieder mein "Mädchenname"?