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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Luxemburgische Rentenversicherung bei Scheidung  

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Kim
4 Messages

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18 Jahren  ago  

Anders als die BFA in Deutschland kennt die lux. Rentenversicherung keine Umbuchung von Rentenanwartschaften an den "Ex"Partner. Kann jemand sagen, wie sich die lux. Rentenversicherung im Scheidungsfall verhält bzw. welche Ansprüche an den Ehepartner übertragen werden?


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bomberman
65 Messages

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18 Jahren  ago  

würde mich auch interesieren, bin in der gleichen situation. hab auf jedenfall gehört das die Luxemburger mit der Rentenberechnung erst rausrücken wenn man in rente geht. Das die Ehefrau garnichts bekommen soll hab ich auch gehört, kommt mir aber sehr Unwirklich vor.


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agulia
170 Messages

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18 Jahren  ago  

Die Luxemburger interessiert dies erst einmal nicht. Es werden also nicht - wie in D - Anwartschaften übertragen. Die (oder der ) Ex erwirbt jedoch bei Scheidung in D einen Anspruch auf einen Teil der L-Rente. Berechnet wird dieser Teil durch ein Gutachten, welches vom deutschen Amtsgericht in Auftrag gegeben wird.


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Frechesding
63 Messages

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18 Jahren  ago  

Und wer zahlt den Gutachter ??? Gruß


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bomberman
65 Messages

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18 Jahren  ago  

na wer schon ? 50:50


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Die BFA heißt jetzt DRV (Zusammenschluß von BfA und LVA')

Wenn der geschiedene zahlungspflichtige Ehegatte vor dem Rentenalter stirbt, gibt es nichts aus L.


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agulia
170 Messages

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18 Jahren  ago  

...und wenn der geschiedene unterhaltsberechtigte vorher stirbt, braucht der Luxi nichts mehr zu zahlen - im Gegensatz zu D, da wäre das schon vorher weggebucht...


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Manni
129 Messages

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18 Jahren  ago  

Doch, für den/die Witwe/r gibt es für die Zeit der Ehe, wo Beiträge in Lux. gezahlt wurden, eine Witwenrente.


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bomberman
65 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich glaube gelesen zu haben , das neurdings auch lebensgefärte/tin nach der scheidung anrecht auf witwenrente haben ?