Anders als die BFA in Deutschland kennt die lux. Rentenversicherung keine Umbuchung von Rentenanwartschaften an den "Ex"Partner. Kann jemand sagen, wie sich die lux. Rentenversicherung im Scheidungsfall verhält bzw. welche Ansprüche an den Ehepartner übertragen werden?
18 Jahren ago
Die Luxemburger interessiert dies erst einmal nicht. Es werden also nicht - wie in D - Anwartschaften übertragen. Die (oder der ) Ex erwirbt jedoch bei Scheidung in D einen Anspruch auf einen Teil der L-Rente. Berechnet wird dieser Teil durch ein Gutachten, welches vom deutschen Amtsgericht in Auftrag gegeben wird.