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Forum / Allgemeines

Luxemburger Bauordnung  

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AlainProst
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19 Jahren  ago  

Wo erhalte ich die Luxemburger Bauordnung bzw. Einblick in diese? Nach Möglichkeit im Internet und auf Deutsch!?

Wer weiß was?

Merci


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Na dann viel Glück ! Die Sache gestaltet sich nämlich etwas, erm entschuldigung SEHR kompliziert. Generell ist es so, dass jede Gemeinde ein eigenes Bautenreglement hat. Die allgemeinen bestimmungen wurden im Gesetz vom 12.06.1937 geregelt, jedenfalls bis zum neuen Gesetz vom 19.07.2004 ( http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2004/1410408/index.html ), welches das Gesetz von 1937 abgeschafft hat. Danach stellte sich dann aber heraus, dass noch nicht alle Bedingungen des neuen Gesetzes erfüllt waren (die Gemeinden hatten noch keinen "plan d'aménagement général, PAG" nach den neuen Modalitäten), folglich konnten die Bürgermeister (jedenfalls nicht bedenkenlos) Baugenehmigungen ausstellen. Der gemachte Fehler wurde nun durch das Gesetz vom 19.07.2005 ( http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2005/1092607/index.html ) in dem Sinn abgeändert, dass die Bürgermeister übergangsweise nach der alten Prozedur Genehmigungen ausstellen können, bis jede Gemeinde ihren PAG hat....


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Hallo,

Eine "Bauordnung" analog zu den deutschen Landesbauordnung bzw. Planungsrecht wie die deutsche Baunutzungsverordnung gibt es in Lux nicht. Die meisten Gemeinden haben einen "PAG" = Plan d'amenagement general (entspricht etwa deutschem Flächennutzugsplan) aufgestellt, der im schriftlichen Teil sogenannte "règlements sur les bâtisses" (oder ähnlich) enthält. Hier ist die zulässige Bebauung im Bereich des PAG geregelt wie : Nutzungen, Abstände, Erschliessung, Traufhöhen, Erscheinungsbild etc. etc., außerdem grundlegendes zum Brandschutz und zu erlaubten Materialien.

Dabneben gibt es die ITM Richtlinien die z.B. Brandschutz betreffen. Die findet man hier: http://www.itm.public.lu/sec_sante/cond_type/index.html

Allerdings gibt's das alles nur auf französisch.

Gruss

Martin


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AlainProst
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19 Jahren  ago  

Vielmols Merci. So weit, so gut! Welche zentrale Behörde betreut/berät/verwaltet die Gemeinden bei der Erstellung der PAGs?

Noch eine weitere Frage: In welchen Texten sind die allgemeinen Regelungen für die Luxemburger Angestellten im Baugewerbe zu finden, also einheitliche Bauferien, Tarife etc.?


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AlainProst
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19 Jahren  ago  

Danke auch. Das es alles nur auf französich gibt, hatte ich mir gedacht. Wird sich wohl auch keiner die Mühe machen und den ganzen Kram irgendwann mal zu übersetzen.

Trotz keiner einheitlichen Bauordnung gigt es doch mit Sicherheit ein Grund-schema für PAGs? Die werden das Ganze ja nicht für jede kleine Gemeinde neu regeln. Es wird doch einige einheitliche Ausgangswerte geben (z.B. keine Häuser in Gemeinde über 22 m oder so), die irgendwo festgehalten sind.


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Die zuständige Stelle ist das Innenministerium : http://apollo.etat.lu/pls/telbook/telbook.bookdep?idMin=2470

Eine gute Internetseite zum Arbeitsrecht ist diese: http://www.itm.public.lu/


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Hallo

Es gibt zwar viele Regelungen, die in beinahe jedem Bautenreglement der kleineren Gemeinden auftauchen, da diese Pläne nur von wenigen Büros in Luxembourg aufgestellt werden dürfen. Allerdings hat ein solches Reglement locker seine 50 - 60 Seiten und viele Querverweise. Allgemeingültige Aussagen sind daher nicht möglich. Es wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als das Bautenreglement der Gemeinde zu besorgen und sorgfältig zu studieren.. Ausserdem musst Du vorher noch einen Blick in den Flächennutzungsplan (PAG) werfen, um herauszufinden, in welcher Zone sich das zu bebauende Grundstück befindet. (Gewerbegebiet, Allgemeines Wohngebiet etc. etc.)

Dazu kommt, daß für jedes größere Projekt onehin ein Plan d'amenagement particulier (PAP) gemacht werden muß (entspricht in etwa dem deutschen Bebauungsplan). Die Festlegungen, die hier getroffen werden, können vom Bautenreglement abweichen - wenn vernünftig begründet. Die Prozegur kann sich allerdings hinziehen - vor allem im Moment wegen dem von luxlex schon angesprochenen Durcheinander durch das neue Gesetz.

Für solche Sachen kann man sich übrigens auch an Profis wenden - nennen sich auch in Luxembourg Architekten 🙂

Gruss

Martin


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Zunft der Architekten und Ingenieure ist unter www.oai.lu vertreten. Nach dem neuen gesetz sollen jedoch besondere Büros für die Aufstellung der Bebauungspläne zugelassen werden.

Bevor wir teutonischen Perfektionisten kommen und alles sofort didaktisch aufbereitet und zwar auf Deutsch haben wollen, sollten wir vielleicht den Luxemburgern noch etwas mehr Zeit geben, ihre eigenen Gesetze erst selber zu kapieren. Zumindest das Gesetzgebungsverfahren hat gezeigt, dass die meisten Parlamentarier so gut wie nicht verstanden haben, was sie da eigentlich beschlossen hatten.


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AlainProst
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19 Jahren  ago  

Hallo Martin!

Bin Architekt in Deutschland. Mich zieht es aber nach Luxemburg, daher die "dummen" Fragen!

merci nochmal!


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo meffo,

das nur einige wenige Büros ("urbanistes") ein PAP aufstellen dürfen - wie im neuen Gesetz zunächst vorgesehen - ist - nach Protesten der OAI - durch die Neufassung des Gesetzes im Juli 2005 wieder abgeschwächt worden.

Gruss

Martin


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Danke für die Info. Bestätigt aber nur meine Einschätzung, das man hier erst noch etwas abwarten muss, bis nach all dem Wirbel der Staub sich etwas gelegt hat.