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Forum / Allgemeines

Luxemburg grenzt arbeitslose Grenzgänger aus  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

bin der meinung, dass sich alle grenzgänger in form einer petition gegen die ausgrenzung durch den luxemburgsichen gesetzgeber zur wehr setzen sollten. diese erst abkassieren und dann nichts rausgebenwollen mentalität ist zutiefst unC(SV) hristlich und egoistisch.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Die Arbeitslosenversicherung ist generell keine individuelle Ansparkapitalversicherung. Das ist auch in D nichts anders. Was Luxemburg anbelangt, stimmt es nicht, dass man z.B. als Deutscher bei Arbeitslosigkeit nichts bekommt. Die zahlen einige Monate, dann aber zahlt das Herkunftsland weiter, weil es keinen Sinn machte, dass jeder D, B oder F, der mal ein paar Monate in L gearbeitet hat, dann jahrelang von dort Kohle bekommt. Ich stimme dir zu, dass es ein Problem gibt, aber liegt in der Schwierigkeit dies gerecht zu gestalten und hat nichts mit Ausgrenzung zu tun und lässt sich auch nicht per Petition lösen.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Liebe wolke7, Fakt ist, dass in dem Projet de Loi drinne steht, dass ein arbeitsloser Grenzgänger, der im Zeitraum der Kündigung nach Luxemburg umzieht, nicht dieselben Rechte wie ein Ansässiger haben soll.

Das ist ein krasser Verstoß gegen die Gleichbehandlung und verstößt insofern halt gegen die Eu-weite Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Zweckmäßiger als ein Bittgesuch wäre daher allemal eine Klage vor dem EU-Gerichtshof.

Zur Frage der Gleichbehandlung äußerst beredt der Art. 9 L.I.R.: Der Finanzminister kann, auf Vorschlag der Steuerverwaltung und nach Beratung des Regierungsrates, die Steuerschuld von Personen pauschal festsetzen, die aus dem Ausland kommen und ihren Steuerwohnsitz im Luxemburg begründen, und das für höchstens die ersten 10 Jahre der Niederlassung.

Natürlich ist bei diesem Artikel des Steuergesetzes aus dem Jahre 1990 nicht an arbeitslose Grenzgänger gedacht. Bei denen ist es schon ein "Missbrauch", wenn sie ihre Rechte laut EU-Recht in Anspruch nehmen!


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33pipi05
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18 Jahren  ago  

Bin Grenzgänger und werde demnächst arbeitslos - Firma ist sehr klein und es gibt auch keinen Sozialplan. Hatte jetzt mehrmals im Forum wieder gelesen, dass es auch für Grenzgänger für die ersten Monate - Arbeitslosengeld aus Luxemburg geben kann. Gibt es nach diesen Monaten dann ganz normal Arbeitslosengeld aus Deutschland? Meffo hatte dazu auch schon Stellung genommen und dies verneint . Nun gibt es doch immer wieder Leute, die scheinbar auch als Grenzgänger einige Monate Geld aus LUX bekommen haben. Bitte melden.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

"diese erst abkassieren und dann nichts rausgebenwollen "

Also ich finde deine Aussage scheisse... du kannst ja auch in Deutschland arbeiten gehen, es zwingt dich ja keiner in Luxemburg zu arbeiten, vieleicht wirste da net abgezockt?! Sei froh dass du in L. arbeiten kannst (ich mein wegen des besseren Gehalts...) Das würdest du in D. bestimmt net immer kriegen, und wenn es einem net passt, dann soll er es lassen, es sind genug Leute die sich über eine (neue) Stelle freuen würden....

VLG Daiwelchen


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Soleil
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18 Jahren  ago  

danke, daiwelchen, genau das meine ich auch.

wir grenzgänger nutzen vorteile auf beiden seiten: hier finanziell angenehm arbeiten evtl. bessere rente und kassenleistungen, drüben preiswerter wohnen und einkaufen.

ich nutze das so lange es geht, und wenn nicht - so what, dann habe ich aber einige jahre doch gut gelebt.

und in deutschland empfinde ich arbeiten oder arbeiten lassen von angestellten als absolute abzocke - deswegen habe ich mich hier und nicht in d selbständig gemacht.

sun


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

hallo d.. oder wie auch immer. die festlegung des wohnortes ist reine privatsache, ob esch an der alzette (der guten luft wegen) oder bitburg hinter den sieben bergen (wegen der nähe zum meer, ich hoffe du verstehst diese logik), die folgen der fahrerei trägt jeder alleine. HIER GEHT ES ALLERDINGS UM'S PRINZIP. im klartext bedeutet dies, dass die grenzgänger in L willkommen sind solange sie zur finanzierung der teilweise nicht adäquat ausgebildeten und aus diesem grunde arbeitslosen L arbeitnehmer, sie aber keinerlei ansprüche anmelden sollen, wenn sie mal auf staatliche unterstützung angewiesen sein sollten. das hat nichts mit "rosinepickerei" zu tun, sondern einfach nur logisch. im mittelalter wurden die wanderarbeiter auch nur geduldet solange man sie brauchte. im übrigen gibt es auch in D eine menge sehr gut bezahlter stellen und betrachtet man das einkommen-ausgabenverhältnis, erkennt man, dass vielen arbeitnehmer in D einen höheren lebensstandard haben als in L . VLG zurück


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Mir geht es bei dieser Debatte auch ums PRINZIP. Praktisch Sinnvolles kommt dabei nämlich für keine Seite was heraus. Es sei denn, dass Herr Biltgen ein paar Stimmen mehr bekommt bei seinen Wählern, dass er was gegen Sozialtourismus von Grenzgängern unternommen habe. Das Prozellan, was er dabei zerschlägt, wird damit aber nicht beziffert...

Wer aber als Grenzgänger umziehen möchte und es platzt ihm eine Kündigung des Arbeitsplatzes dazwischen, der ist zu seinem Unglück noch zusätzlich angeschmiert. Dem bleibt dann nichts anderes als der Klageweg offen.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn also Herr Mittal kommt und der Streuerverwaltung einen Deal vorschlägt, etwa er verlege seinen Steuerwohnsitz nach Luxmeburg und bekomme dann für zehn Jahre eine geringfügige Pauschale, die er an Einkommensteuer zahlen müsse, so darf also gemäß Art. 9 L.I.R. der Finanzminister diesen persönlichen Deal absegnen.b Alles zum Wohle Luxemburgs.

Nach meinem Verständnis ist das aber der klassische Fall eines Steuerprivilegs. Kann mir irgendwie nicht helfen...

Nach Art. 101 Luxemburger Verfassung sind Steuerprivilege jedoch verboten:

"Il ne peut être établi de privilège en matière d'impôts. Nulle exemption ou modération ne peut être établie que par une loi."

Kann das L.I.R. festlegen, dass für bestimmte Personen, mit denen die Steuerverwaltung einen Deal trifft, es selbst nicht gilt?!

Oder muss dann in diesem Falle ein "Loi Mittal" verabschiedet werden?! Das wäre ein Gesetz für einen Einzelfall, aber das gibt es ja in Luxemburg für jedes größere öffentliche Gebäude.

Meiner persönlichen Einschätzung nach ist jedoch der Art. 9 L.I.R. schlicht verfassungswidrig.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

ein klage ist zur zeit nicht erforderlich. im gesetz steht, dass man zum zeitpunkt an dem man arbeitslos wird seinen wohnsitz in L haben muss, in der regel kann man die kündigungsfrist sinnvoll nutzen, indem man umzugskartons packt.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Richtig. Wir reden indes die ganze Zeit über die geplante Änderung, wie sie im Biltgen-Paket 5611 enthalten sind.

By the way: Da die ganzen Jahre über dies möglich war, müssten ja eigentlich schon alle arbeitslosen Grenzgänger in Luxemburg sitzen. Man hört aber nie offizielle Zahlen über "Sozialtouristen".