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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Luxemburg grenzt arbeitslose Grenzgänger aus  

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18 Jahren  ago  

bin der meinung, dass sich alle grenzgänger in form einer petition gegen die ausgrenzung durch den luxemburgsichen gesetzgeber zur wehr setzen sollten. diese erst abkassieren und dann nichts rausgebenwollen mentalität ist zutiefst und C(SV) hristlich und egoistisch.


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18 Jahren  ago  

im wesentlichen geht es doch darum, dass im fall ihrer entlassung eine ungleichbehandlung zwischen zwei in L beschäftigten AN vorliegt, wenn der eine in L und der andere z.bsp. in D wohnt. kann nur jedem raten, der von einer entlassung betroffen ist sofort nach L umzuziehen und sich von der geplanten regelung in L nicht einschüchtern zu lassen und notfalls vor dem VG (zur vorlage beim EuGH) zu klagen


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Meffo
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18 Jahren  ago  

1.) Ich rate niemandem, nur weil etwa 12 Monate die Indemnité du Chômage höher ausfallen könnte als das ALG I, deswegen nach L zu ziehen. Es sei denn er hat auch andere relevante Gründe. Mir geht es hier allein um die Freiheit, dies zu tun, darum, überhaupt diese Alternative zu besitzen, bzw,. ein Recht, das man hat, auch ausüben zu können, ohne dass dies öffentlich als "Missbrauch" verunglimpft wird.

2.) Dass im Falle Arbeitslosigkeit das Wohnland zuständig ist, ist derzeitige Regelung in Europa. Das europäische Parlament wollte dies schon ändern, aber es haben welche - u.a. Luxemburg - quer geschossen.

3.) Wenn man den Wohnsitz nach Luxmeburg verlegt, ist man Ansässiger. Man muss daher dieselben Rechte wie die Ansässigen haben. Die Ungleichbehandlung mit ansässigen Beschäftigten ergibt sich bei der Neuregelung also erst dann, wenn man den Wohnsitz während der Kündigungsfrist bzw. bei ausgesprochener Entlassung verlegen will.

Der Skandal ist, dass die Regierung wie der Staatsrat ganz genau wissen, dass diese Klausel im 5611 gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstößt. Dennoch wird dieser Trick unterhalb der Gürtellinie versucht. Vermutlich nur um zu testen, ob jemand darauf hereinfällt.

Es gibt keine Bettler in Luxemburg. Weil Betteln verboten ist. Vielleicht wird man demnächst Arbeitslosigkeit verbieten. Dann gibt es schlagartig in Luxemburg keine Arbeitslose mehr ...


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18 Jahren  ago  

hallo meffo, das ist mir doch alles sehr philosopisch. es geht doch letztlich nur um kohle. wer zieht denn den deutschen satz (etwa 62-64%) zu dem luxemburgischen (80% des letzten bruttoeinkommens) vor ?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Wenn Du so ausgesprochen praktisch bist: Warum bist Du noch nicht nach Luxemburg umgezogen?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Um dies noch philosophisch zu ergänzen:

Nicht derjenige ist glücklich, der viel Geld besitzt, sondern derjenige, der mehr einnimmt als er ausgibt.


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18 Jahren  ago  

zum arbeiten in ordnung, zum dort leben, na ja; kenne da einige gegenden mit einer deutlich höheren lebensqualität


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Meffo
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18 Jahren  ago  

1. es gibt ganz gewiss auch noch andere Gesichtspunkte als den schnöden Mammon. Stimme ich voll zu.

2. aber auch wenn Du den Mammon nimmst: Der Fehler, den fast alle machen ist: Sie nehmen den Betrag X (z.B. den Differenzbetrag Indemnité de Chômage minus ALG I), und stellen sich vor, was sie damit in der deutschen Grenzregion alles anfangen könnten. Da Du in Luxemburg wohnen musst, um überhaupt den Anspruch geltend machen zu können, musst Du auch gucken, was Du in Luxemburg für diesen Betrag bekommst, bzw. was Du z.B. für Wohnung usw. ausgeben musst (bei einem Umzug etwa Maklerprovision + 3 Monatsmieten Kaution, + Umzugskosten + ggf. Neuanschaffung von passenden Möbeln, Ummeldungen usw.). Wer meint, dass in Luxemburg die Sozialleistungen zu hoch sind, kann einfach nicht rechnen. Hinzu kommt, dass heutzutage fast jeder sich an seinen Nachbarn oder relevanten Bezugsgruppe orientiert; was diese haben, muss mit innerer Notwendigkeit man selbst haben. Das führt natürlich noch viel schneller dazu, dass Du Dich in einer fremden Umgebung irgendwie bescheiden fühlst.

Nun kann ja sein, dass der Beschäftigungsminister auch rechnen kann, aber meint, Luxmeburg würde die falschen Signale aussenden an Leute, die nicht rechnen können. Merkwürdiger Weise wird dieses Risiko bei Unternehmern viel lieber in Kauf genommen, die auf einen bestimmten öffentlich herausgestellten Steuersatz oder auf einen internationalen Rankingplatz verwiesen werden. Wenn ein Unternehmer angelockt wird, der nicht rechnen kann, ist der volkswirtschaftliche Schaden dabei sehr viel größer als bei einem Arbeitsuchenden (siehe Konkursquote in Luxemburg).