Hallo zusammen,
die Fragen unten wurden schonmal gestellt, aber leider konnte ich keine Antwort im Forum finden. Deshalb versuche ich es einfach nochmal:
1) Beide Elternteile arbeiten in Lux., weshalb wir ausschliesslich aus Lux. Kindergeld erhalten und in D nicht kindergeldberechtigt sind. In der deutschen Steuererklärung gilt jedoch ein Kinderfreibetrag. Muss denn der Anspruch auf Kindergeld aus D = 0 eingetragen werden oder die Kindergeldzahlungen aus Lux. angegeben werden?
2) Wie ist mit den z.T. steuerfreien Zahlungen der Krankenkasse zu verfahren (congé de maternité, Mutterschutz). Müssen diese Beträge in der deutschen Steuererklärung auch in den Arbeitslohn der Ehefrau aus Lux. mit aufgenommen werden?
Falls jemand etwas dazu weiss ...
Gruss und Dank