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Forum / Allgemeines

Lux. Kindergeld in deutscher Steuererklärung angeben?  

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Kienzl
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

die Fragen unten wurden schonmal gestellt, aber leider konnte ich keine Antwort im Forum finden. Deshalb versuche ich es einfach nochmal:

1) Beide Elternteile arbeiten in Lux., weshalb wir ausschliesslich aus Lux. Kindergeld erhalten und in D nicht kindergeldberechtigt sind. In der deutschen Steuererklärung gilt jedoch ein Kinderfreibetrag. Muss denn der Anspruch auf Kindergeld aus D = 0 eingetragen werden oder die Kindergeldzahlungen aus Lux. angegeben werden?

2) Wie ist mit den z.T. steuerfreien Zahlungen der Krankenkasse zu verfahren (congé de maternité, Mutterschutz). Müssen diese Beträge in der deutschen Steuererklärung auch in den Arbeitslohn der Ehefrau aus Lux. mit aufgenommen werden?

Falls jemand etwas dazu weiss ...

Gruss und Dank


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Kienzl
110 Messages

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17 Jahren  ago  

Zur ersten Frage habe ich eine Antwort gefunden:

Das lux. Kindergeld ist nicht in die deutsche Steuererklärung einzutragen! Der Kinderfreibetrag wird also voll gewährt, wenn kein deutsches Kindergeld bezogen wurde.


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SteuerPerle
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17 Jahren  ago  

zu 2) nein, diese Beträge müssen bei der dt. Einkommensteuererklärung nicht mit eingetragen werden


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Kienzl
110 Messages

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17 Jahren  ago  

Merci für die Info. Gilt das sowohl für die Zahlungen während des Mutterschutzes (bis 3 Monate nach Geburt), die in Lux. versteuert wurden als auch für die steuerfreien Elternurlaubszahlungen (congé parental)?


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SteuerPerle
417 Messages

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17 Jahren  ago  

Ja


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Kienzl
110 Messages

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17 Jahren  ago  

Supi. Merci.