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Forum / Allgemeines

Lustig ?? Oder doch zum heulen ??? Arbeitslosengeld in BRD  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hi Leute.

Nun mal eine Geschichte für euch die so nett zu Lesen ist aber dann das Ergebnis für die Beftroffende mehr zum heulen.

Wir haben mehrere Jahre in LUX gearbeitet und nahe Trier gewohnt. Nun ist der Wohnsitz aber bei uns als 2. Wohnsitz gemeldet. Der 1. Wohnsitz ist tief in BRD. Trotzdem sind wir auch zum 1. Wohnsitz wöchentlich gefahren wegen der Familie, Freunde, etc... Jetzt ist aber machte unsere Firma Insolvenz und wir mussten zum Arbeitsamt am 1. Wohnsitz. Dort rechtzeitig gemeldet sagte man uns wir müssten ein E 301 besorgen. Ok, ab zum Insolvenzverwalter dem bescheidt gesagt das wir das Schreiben brauchen und er meinte er kümmert sich drum. Dann mit den Schreiben(und den rest des Antrages) zum AA und nach ca. 2-3 Wochen bekamen wir alle ein Schreiben von der Leisstungsabteilung das dieses Schreiben falsch wäre(obwohl es mit dem zum Download stehenden passt) und anbei war der angebliche richtige E 301. Dieser hatte vom Inhalt noch weniger Infos als der andere aber da dachten wir ja es muss so sein. Aber nach abgabe und wiederer Wartezeit teilte man uns mit das dieses E 301 auch falsch wäre. Hääää, das kam doch von denen?? naja was soll man machen^^ Jetzt aber haben wir uns beim AA in LUX erkundigt und von dort eins kommen lassen. Dieses ist jetzt ENDLICH das richtige E 301. Ihr denkt jetzt ist es ENDE. Nein da kommt noch das große Finale. Nun sagt man uns das wir keine Grenzgänger sind, weil unser Lebensmittelpunkt nicht am 1. Wohnsitz hatten und somit keinen Anspruch haben.

Wie soll man nun beweißen das man echter Grenzgänger ist?? In irgendwelche Vereine,etc waren wir am 1. Wohnsitz nicht mehr. Es hat leider auch keiner die Tankquittungen von den wöchentlichen fahrten oder sonstige Nachweiße.

Hat einer ne Idee was man nun machen kann??


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Meffo
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17 Jahren  ago  

So ganz kann ich das spezielle Problem der Behörden nicht nachvollziehen (abgesehen vom allgemeinen, dass nach dem Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche" der Anspruch auf ALGI in D nicht mehr behördlich akzeptiert wird und Arbeitslose gemobbt werden müssen).

Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, hast Du Anspruch auf Rechtsschutz. Lass Dir entsprechend einen Anwalt besorgen, ggf. durch den DGB in Trier (EURES-Berater).

Letzte Möglichkeit ist der Bürgerbeauftragte der EU.


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17 Jahren  ago  

Ein Streit mit einer Behörde übers Gericht ist wohl immer ne knifflige Sache... Mal schauen ob wir das noch umgehen können...

Hat den irgendwer noch Telefonnummern wo man sich außerhalb von AA informieren kann über die genaue Erklärung des Recht und erklärung ab wann bin ich ein Grenzgänger ???


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich verstehe die Diskussion über "richtige" oder "falsche" Grenzgänger überhaupt nicht. Ihr habt doch die Bescheinigung über die Beschäftigungszeiten vorgelegt. Wo ist also das Problem? Ich meine nicht, dass ihr noch länger zögern solltet, eine härtere Gangart einzulegen. Ihr benötigt juristischen Beistand, der mit den Behörden Tacheles zu reden weiß!


Anonymous
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17 Jahren  ago  

dank dir für die hilfe... haben morgen termin nochmals beim amt und für später schon mal vorab auch beim Anwalt einen gemacht.. mal sehen was dann passiert


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wichtig ist vor allem: 1. die Termine für Antragstellung und Einspruchsfristen nicht zu verbummeln; 2. die Beschäftigungszeiten nachweisen und den derzeitigen Wohnort in D; 3. wenn ein Amt ablehnt, schriftlich sich dokumentieren zu lassen, wer und warum abgelehnt hat.

Die große Gefahr besteht, dass nach ein paar Monaten irgendein Amt feststellt, dass der Anspruch zwar zu Recht bestanden hatte, aber nicht rechtzeitig beantragt oder reklamiert wurde (vgl. den Beitrag "iura obveniunt vigilantibus, sed non dormientibus" hier auf dieser Website!).


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agato
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17 Jahren  ago  

Hallo, Euch bleibt nicht anders als vor Sozialgerich zu Klagen. Mit dem Ablehnung sofort hin.Mitnehmen den Nachweis über Zweiwohnsitz. Das selbe haben wir auch erlebt. fiel Erfolg !