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Forum / Allgemeines

LU Wohnsitz - DE Mieteinkünfte (steuerliche Betrachtung)  

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goodguy
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18 Jahren  ago  

Hallo!

Habe eine grundsätzliche Frage, bin Deutscher der in Luxembourg arbeitet und seinen ständigen Aufenthalt hat. Nun baue ich gerade eine Wohnung auf Deutschem Staatsgebiet die ich vermieten werden. Aufgrund der Grundstücksummeldung hat sich nun das Deutsche Finanzamt gemeldet und will mich "beschränkt steuerpflichtig" in Deutschland sehen. Basis für deren Behauptung ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen LU und DE das besagt dass Mieteinnahmen in dem Land zu versteuern sind, in dem Sie entstehen. - Okay.

Wenn ich nun aufgrund der Vermietung ein Verlustgeschäft mache (Mieteinnahmen decken nicht Abtrag und Zinszahlung) und ich diesen Verlust in Deutschland deklariere und damit Steuerfrei aus dem ganzen herausgehe

a) muss ich dem Deutschen Finanzamt meine Einkünfte hier in Luxembourg offenlegen (damit das FA den Steuersatz festlegen kann)? b) kann ich den Verlust aus der Vermietung bei der Deklaration der Steuern in Luxembourg als "das steuerpflichtige Einkommen senkende" Massnahme anrechnen?

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen der selbst in LU lebt und in DE Mieteinkünfte erziehlt.

Gruss M.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Im Wohnland: unbeschränkte Steuerpflicht (ausgenommen die ausländischen Einkünfte, die gemäß einem DBA im Ausalnd selbst versteuert werden) + Progressionsvorbehalt.

Ich möchte annehmen, dass der Orogressionsvorbehalt auch für ausländische Verluste gilt.

Schließlich kann ich mir keinen Grund vorstellen, warum sich das dt. Finanzamt wg. der Besteuerung von inländischen Mieteinkünften für die Gesamteinkünfte eines Vermieters interessieren sollte.


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18 Jahren  ago  

Hallo Goodguy, ich war bzw.bin in der gleichen Situation. Das d. Finanzamt hat sich immer die lux. Einkünfte zeigen lassen, danach hat sich dann der Steuersatz gerichtet... Mittlerweile muß ich das Gehalt meines Mannes ( arbeiet in D) und mein lux. Gehalt + d. Mieteinnahmen angeben. Streite mich seit 1,5 Jahren mit FA wegen Steuerbescheidt 2004 denn plötzlich erkennen Sie auch unsere Altersvorsorge nicht mehr an .... Die Abschreibungskosten 2001-2003 habe sie anerkannt aber ab 2004 soll das alles nicht mehr gelten..


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

interessantes thema.bin in einer vergleichbaren situation. wohne in DE, arbeite in LU (dort auch steuerpflichtig, ledig), möchte jetzt in DE eine wohnung erwerben und vermieten. kann mir jemand sagen welche auswirkungen dies auf meine steuerliche situation haben kann-danke im voraus


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Das Einkommen in L wird zur Berechnung des Steuersatzes in D herangezogen. Die Einnahmen und Ausgaben für die Mieteinkünfte kannst Du erst einmal i9ntern verrechnen. Problematisch dürfte werden, Verluste aus Vermietung bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit geltend machen zu wollen - da wird das Luxemburger Steuerbüro wohl eher sagen, Immobilien in Deustchland interessierenm sie nicht. (eher besteht da eine Chance, zumindest bei belgischen Grenzgängern), wenn die Immobilie selbst genutzt wird.)


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SteuerPerle
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18 Jahren  ago  

Wenn Verluste aus Vund V entstehen, dann passiert mit dem Progressionsvorbehalt nicht viel da ein % von weniger als 0 = 0. DAs Finanzamt wird trotzdem eine Steuererklärung wollen (macht ja auch Sinn wegen der Verlustvorträge für die zukünftigen Jahre wenn mal kein Verlust mehr erziehlt wird). Um die Angaben der Einkünfte aus Luxemburg wird man wohl nicht rumkommen, da das Finanzamt ja ein berechtigtes Interesse hat zu erfahren wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Wenn hingegen ein Gewinn aus der vermieteten Wohnung entstehen sollte greift der Progressionsvorbehalt und der Steuersatz auf die Mieteinkünfte erhöhen sich wegen des lux. Einkommens.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Bislang auch nur im Stadium einer Forderung der französischen Grenzgänger, nämlich dass sie ihre Hypothekenzinsen von ihrer Lohnsteuer in Luxemburg abziehen dürften,

http://www.lesfrontaliers.lu/edito.php?edito_id=2106


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Sachverhalt: Wohnsitz DE, unselbständige AN-Tätigkeit in LU (ledig), Vermietungsobjekt in DE:

Könnte mir vorstellen, dass man den Kontakt mit den DE Finanzamt vermeiden kann, indem man eine LU SCI Gesellschaft gründet, die die zu vermietende Immobilie in DE erwirbt und gleichzeitig den privaten Haushalt nach LU verlagert. (???).


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goodguy
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18 Jahren  ago  

was ist eine SCI? Sorry wenn ich so Frage. wie soll das funktionieren. die SCI müsste ja dann auch ins Grundbuch eingetragen werden. Was den privaten Haushalt betrifft der liegt ja bei mir schon in LU ich bin ja Luxembourger Gebietsanssässiger.

Wenn ich nun aber alle Kommentare so lese gibt es hier noch eindeutig Klärungsbedarf.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

SCI = Société civile immobilière (=sog transparente Gesellschaft), das heisst Du musst sie auf Deiner LU-StErkl angeben. Die Frage ist: kommt man mit einer solchen Gesellschaftsgründung um eine StErklärung bei DE-Finanzamt ????


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goodguy
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18 Jahren  ago  

jo das hab ich schon gelesen wenn die Immobilie einer Gesellschaft gehört dann ist das nicht durch das DBA abgedeckt und du kannst die Steuererklärung in DE vernachlässigen. Problem wird nur sein es ist ja nur eine Wohnung und nicht eine ganze Immobilie von daher wird nicht der Teil nur in eine SCI einfliessen können bin aber schon am Internet wälzen. Werde nun doch mal einen Steuerberater zu Rate ziehen und zwar einen in Luxembourg der mir hier sicherlich einmal weiterhilft. Aber ganz ehrlich diesbzgl hat die EU noch mächtigen Nachholbedarf da ist nämlich noch nix EU 😉 War bei der Beschaffung des Baukredits genauso, da das Objekt im Rhein-Main Gebiet steht haben die LU banken keinen Kredit gegeben und die DE Banken haben gesagt du lebst nicht in DE da können wir nicht vollstrecken, gibt keinen Kredit und du drehst dich nur im Kreis. Mein EX-Brötchengeber eine kleine Kreissparkasse in DE hat sich dann dazu bereit erklärt das Objekt zu finanzieren!

Kann man dich auch direkt kontaktieren PAD?

Gruss Mario