Hallo!
Habe eine grundsätzliche Frage, bin Deutscher der in Luxembourg arbeitet und seinen ständigen Aufenthalt hat. Nun baue ich gerade eine Wohnung auf Deutschem Staatsgebiet die ich vermieten werden. Aufgrund der Grundstücksummeldung hat sich nun das Deutsche Finanzamt gemeldet und will mich "beschränkt steuerpflichtig" in Deutschland sehen. Basis für deren Behauptung ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen LU und DE das besagt dass Mieteinnahmen in dem Land zu versteuern sind, in dem Sie entstehen. - Okay.
Wenn ich nun aufgrund der Vermietung ein Verlustgeschäft mache (Mieteinnahmen decken nicht Abtrag und Zinszahlung) und ich diesen Verlust in Deutschland deklariere und damit Steuerfrei aus dem ganzen herausgehe
a) muss ich dem Deutschen Finanzamt meine Einkünfte hier in Luxembourg offenlegen (damit das FA den Steuersatz festlegen kann)? b) kann ich den Verlust aus der Vermietung bei der Deklaration der Steuern in Luxembourg als "das steuerpflichtige Einkommen senkende" Massnahme anrechnen?
Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen der selbst in LU lebt und in DE Mieteinkünfte erziehlt.
Gruss M.