Hallo, Mein Mann und ich arbeiten beide in Luxembourg.Wir haben beide ein Gehalt,welches etwas über dem Mindestlohn angesiedelt ist.Zahle bereits auf meine Lohnsteuerkarte Steuern in Luxembourg.Wenn ja,was ist dabei zu beachten?
17 Jahren ago
Wenn ihr alle beide in Luxmeburg Einkünfte habt, so seid ihr damit zur Abagbe der erklärung verpflichtet. Ihr werdet beide gemeinsam veranlagt. Die Erklärung ist bis spätestens 31. März des darauffolgeden Jahres abzugeben.
Wichtig ist es, Belege zu sammeln über Werbbngskosten und Sonderausgaben (und dann natürlich bei der Erklärung geltend machen).