Hallo, ich beginne am 1.4.05 in Lux zu arbeiten und verdiene dementsprechend in Deutschland bis März, danach in Lux. Da ich in Deutschland ja Lohnsteuer zahle, die ja eine Vorauszahlung für ein Einkommen darstellt, das man das ganze Jahr in Deutschland verdient, ich aber nur 3 Monate in D verdient habe, müßte ich doch etwas zurückbekommen, oder?
da kommt schon was zurück, wobei die Einkünfte aus Luxemburg dann dem Progressionsvorbehalt unterliegen, d.h. sie müssen bei der deutschen STeuererklärung mit angegeben werden und erhöhen den Prozentsatz des Steuersatzes, der auf das deutsche Einkommen angewendet werden. Unterm Strick müßte aber (wenn nicht noch andere Gegebenheiten vorhanden sind) die gezahlt Lohnsteuer zurückerstattet werden.
Meiner Meinung nach hängt das von der Höhe der in Lux erzielten Einkünfte ab. Liegt das Einkommen inetwa auf dem gleichen Niveau wie vorher in Dtld., dürfte es keine wesentliche Erstattung geben, liegt es darunter, dann gibt es Geld zurück. Liegt es aber darüber, so kann meiner Meinung nach sogar eine Nachzahlung fällig werden. Ich lasse mich aber gerne von einer "Steuerperle" eines Besseren belehren.
bei der Anrechnung der Lux. Einkünfte werden diese ja "nur" für den Progressionsvorbehalt hinzugezogen, d.h. für die Berechnung des Steuersatzes, der dann auf die deutschen Einkünfte angewendet wird. Das kann nicht so hoch sein, daß es einer "normalen" Besteuerung gleichzusetzen ist. Zumindest habe ich das noch nicht erlebt (und ich habe schon einige Steuererklärungen gemacht) und logisch wäre es auch nicht. Nichts desto trotz ist man in solch einem Fall VERPFLICHTET eine Steuererklärung in D abzugeben! Egal was unten dabei rauskommt 🙁 oder 🙂