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Forum / Allgemeines

Lohnsteuerschätzung  

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netcobold
2 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo.

Da ich der Aufforderung meine Steuererklärung abzugeben nicht nachgekommen bin, hat man mich geschätzt und mich zur Zahlung bis zu einer Frist aufgefordert. Habe ich eine Möglichkeit dagegen Einspruch zu erheben? Wenn ja, wie sind die Fristen oder recht es wenn ich einfach meine Steuererklärung nachreiche.

Vielen Dank für Eure Infos Gruss netcobold


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Die verschiedenen Einspruchsfristen werden hier abgehandelt: http://www.impotsdirects.public.lu/dossiers/delais/recours/index.html Bin aber überfragt, inwieweit dies im vorliegenden Falle möglich ist. Normalerweise sollte auf dem Bescheid die Rekurs-Möglichkeit verzeichnet sein. Wenn nicht, ist dies vielleicht ein formaler Mangel, weshalb er angefochten werden kann (Rechtsmittel, Rechtsweg sollte eigentlich in einem Rechtsstaat bei jedem Verwaltungsakt angegeben werden!). Normalerweise Einspruch bei der Direktion: http://www.impotsdirects.public.lu/profil/organigramme/direction/direction/index.html Lassen Sie sich auf jeden Fall eine plausible Begründung für die nicht abgegebene Erklärung einfallen!


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Cally
186 Messages

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21 Jahren  ago  

Wenn du die Zahlung nicht leisten willst, würde ich Dir raten, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Der kann Dir in dem Fall wohl am besten weiterhelfen.

Gruss Cally