Ich habe eine Frage zu den monatlichen Lohnsteuerabzügen von meinem luxemburger Gehalt:
In Deutschland wird ja monatlich Lohnsteuer pauschal so einbehalten, als würde dieses Monatsgehalt über das gesamte Jahr bezogen. Arbeite ich aber nur 6 Monate in einem Jahr, oder ändert sich mein Gehalt so erhalte ich mit der Jahressteuererklärung die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück (Lohnsteuerjahresausgleich).
Trifft dies auch auf Luxembourg zu ? Ich war von Jan-Mai arbeitslos. Seit Juni arbeite ich in Luxembourg und monatlich wird Lohnsteuer einbehalten. Kann ich am Jahresende eine Rückerstattung beantragen, da mein "Jahresgehalt" in Luxembourg nur 6 x Monatsgehalt und nicht 12 x Monatsgehalt beträgt ?
Wenn ja, wie und an welche Behörde wende ich mich ?
Danke für Infos,
DC