Stimmt es, daß wenn der in Dtl. arbeitende Ehepartner mehr verdient, der in Lux. arbeitende Partner Lohnsteuerklasse 1a erhält?
Hat jemand dazu Infos?
Das ist meines Erachtens korrekt! Steuerklasse 1a: Ledige, getrennt Lebende oder Geschiedene, die am 1. Januar des betreffenden Steuerjahres ihr 64. Lebensjahr vollendet haben. Verwitwet. Verheiratete (und nicht getrennt lebend!), deren beruflichen Einkünfte im Großherzogtum Luxemburg 50 % oder weniger der gesamten beruflichen Einkünfte ihres Haushaltes ausmachen. Steuerklasse 1a+ (+ bezieht sich auf Zahl der im Haushalt lebenden Kinder: Steuerpflichtige entsprechend Steuerklasse 1 oder 1a, zu deren Haushalt jedoch ein Kind oder mehrere gehören, die zum 1. Januar des betreffenden Steuerjahres ihr 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Steuerpflichtige entsprechend Steuerklasse 1 oder 1a, zu deren Haushalt jedoch ein Kind oder mehrere gehören, die zum 1. Januar des betreffenden Steuerjahres ihr 21. Lebensjahr zwar vollendet haben, aber sich noch in der Berufsausbildung befinden. Oder wenn es sich um Kinder handelt, die eine Familienleistung für behinderte oder pflegebedürftige Kinder beziehen. Siehe den Beitrag, „Die Steuerklassen der beschränkt Steuerpflichtigen“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=108