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Forum / Allgemeines

Lohnsteuerklärung / Lohnsteuerkarte / Gewerkschaft  

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Hanne
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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich bin seit vergangenem Jahr in LU beschäftigt.Single, kein Kind, gar nix, außer einem Fahrweg täglich hin u. zurück 150 km. Lohnt es sich für mich eine Steuererklärung hier zu machen ?? Das ich seit 01.01.05 40 € brutto weniger habe, liegt das daran das die Lohnsteuerkarte erst so spät kam und irgend eine Versicherung teurer wurde ?? Sorry, bin neu hier, muß mal fragen. Bin noch in der IG-Metall, muß man zu der Lu-Gewerkschaft wechseln ??? Sind die Bestimmungen in LU anders als hier ?? Betriebsrat ect. ??? Was muß man überhaupt wissen und was weiß ich alles nicht ?? :o)( Vorab mal Danke lg Hanne


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Mal DEZ und JAN vergleichen, ob nicht ab 1.1. die Krankenkassenbeiträge erhöht wurden. Die Mitgliedschaft kann man in die einer Luxemburger Gewerkschaft umschreiben lassen, wobei die für Rechtshilfeansprüche zu erfüllende Wartezeit angerechnet werden sollte. Gewerkschaften auf unserer Link-Seite ganz unten rechts. Betriebsrat bzw. Personaldelegation und ggf. Comité mixte sollte es geben, gibt es aber nicht überall. Auskunft ebenfalls Gewerkschaften, die man auch nach Kollektivvertrag (Tarifvertrag) u.a. Betriebsvereinbarungen fragen sollte. Steuererklärung oder ahreausgleich kommt in Frage, wenn die Einkünfte unregelmäßig gezahlt wurden (etwa letztes Jahr nicht das ganze Jahr über jeden Monat Einkünfte aus Luxemburg), wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können, die nicht schon auf der Steuerkarte stehen bzw. durch die gesetzlich vorgesehenen Pauschalen abgedeckt sind.


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

wenn du das ganze Jahr über in L beschäftigt warst, kannst du eine ausführliche Steuererklärung abgeben. Hier kannst Du dann Sonderausgaben (Versicherungen), Bausparbeiträge, aussergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) in Abzug bringen, die nur mit Pauschbeträge in der Lohnabrechnung berücksichtigt waren. Es kann sich hier schon eine ERstattung bieten. Wenn Du nur einen Teil des Jahres in L warst gibt es relativ sicher eine ERstattung (siehe Beitrag Meffo).


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Die lux. Gewerkschaften, insbesondere die OGB-L bietet kostenlose Steuerberatung an für die lux. Steuererklärung.